RS Vwgh 1987/7/10 87/17/0217

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Veröffentlicht am 10.07.1987
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs2 idF 1980/287;

Rechtssatz

Dem § 13 Abs 2 VWG kann nicht entnommen werden, es komme bei der Erteilung der Bewilligung zum Halten größerer Tierbestände NICHT auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987170217.X03

Im RIS seit

15.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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