RS Vwgh 1992/3/13 89/17/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1992
beobachten
merken

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs2 idF 1987/325;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nach § 13 Abs 2 ViehWG 1983 idF 1987/325 gegeben sind, kommt es nach dem Gesetz, wenn nicht der Fall einer Betriebsnachfolge vorliegt, weder darauf an, ob hinsichtlich der verwendeten Betriebsmittel zuvor einer anderen Person schon eine Tierhaltungsbewilligung erteilt worden ist, noch auch darauf, in welchem Umfang diese "tatsächlich" Tiere gehalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170137.X02

Im RIS seit

13.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten