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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs2 idF 1987/325;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nach § 13 Abs 2 ViehWG 1983 idF 1987/325 gegeben sind, kommt es nach dem Gesetz, wenn nicht der Fall einer Betriebsnachfolge vorliegt, weder darauf an, ob hinsichtlich der verwendeten Betriebsmittel zuvor einer anderen Person schon eine Tierhaltungsbewilligung erteilt worden ist, noch auch darauf, in welchem Umfang diese "tatsächlich" Tiere gehalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170137.X02Im RIS seit
13.03.1992