RS Vwgh 1988/9/23 87/17/0190

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs2 idF 1984/264;

Rechtssatz

Als "Betriebsnachfolger" gem § 13 Abs 2 ViehWG ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb oder einen organisatorisch selbstständigen Teilbetrieb des Betriebsvorgängers auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes (von Veräußerungsgeschäften) mit ihm erworben hat. (Hinweis auf E VS vom 30.11.1983, 82/08/0021, VwSlg 11241 A/1983)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170190.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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