Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 2005 §3;FlKonv Art1 AbschnA Z2; VwGG §42 Abs2 Z1; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 AsylG 2005 § 3 gültig von 20.07.2015 bis 31.05.201... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 2005 §3; AVG §37;FlKonv Art1 AbschnA Z2; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGVG 2014 §17; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 ... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Revisionsverfahren römisch eins. Sachverhalt und Revisionsverfahren 1. Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz Takhar, suchte am 24. Juni 2012 um internationalen Schutz in Österreich an und begründete seinen Antrag unter anderem damit, er habe Afghanistan aufgrund seines Berufes als Lehrer verlassen müssen, weil er von den Taliban mit dem Tod bedroht worden sei. Er sollte mit seiner Tätigkeit als Lehrer aufhören oder... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision die aufschieben... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Abweisung seines Antrages gemäß § 3 AsylG 2005 keine Folge gegeben; im Übrigen wurde das Verfahren zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zurückverwiesen. Die Revision wurde vom Bundesverwaltun... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: E3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: 32011L0095 Status-RL Art10;32011L0095 Status-RL Art2 litd;32011L0095 Status-RL Art9 Abs3; AsylG 2005 §3;FlKonv Art1 AbschnA Z2; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Mai 2014 wurde die Beschwerde des Antragstellers gemäß § 3 Asylgesetz 2005 abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom 23. Juli 2014 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer außerordentlichen Revision und stellte unter einem einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für einen Verfahrenshilfeantrag zur Abfassung und Ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 2005 §3; B-VG Art133 Abs4;FlKonv Art1 AbschnA Z2; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Abweisung seines Antrages auf internationalen Schutz keine Folge gegeben; im Übrigen wurde das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen. Die ordentliche Revision wurde vom Bu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AsylG 2005 §3; AuslBG §1 Abs2 lita; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Die Revision wird als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien wurde der Erstrevisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Zweitrevisionswerberin zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin neun näher bezeichnete Ausländer (Staatsangehörigkeit u.a. Afghanistan, Nigeria, Sudan) beschäftigt habe,... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird der Antrag abgewiesen. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG wird der Antrag abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Abweisung seines Antrages auf internationalen Schutz keine Folge gegeben; im Übrigen wurde das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen. Die Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht... mehr lesen...
Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Armenien, brachte am 11. September 2011 erstmals in Österreich einen Asylantrag ein. Zu seinen Fluchtgründen gab er im Wesentlichen an, er sei am 9. August 2011 gemeinsam mit einem namentlich genannten Freund in J unterwegs gewesen, als es zu einem Zusammenstoß mit der Polizei gekommen sei. Er habe die Geschehnisse fotographisch dokumentiert. Als die involvierten Polizisten davon Kenntnis erlangt hätten, hätten sie ihn einer oppositionell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §28 Abs1;AsylG 2005 §3;AsylG 2005 §8;AVG §68;BFA-VG 2014 §21 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 21 Abs. 3 BFA-VG 2014 ist der Beschwerde gegen eine Entscheidung im Zulassungsverfahren - wozu auch die vorliegende Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz nach § 68 AVG gehört - vom Bundesverwaltungsgericht stattzugeben, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 2005 §3;FlKonv Art1 AbschnA Z2; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 AsylG 2005 § 3 gültig ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005; AVG §37;BFA-VG 2014;VwGVG 2014 §17; AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird der Antrag abgewiesen. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG wird der Antrag abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Abweisung seines Antrages auf internationalen Schutz nach dem AsylG 2005 keine Folge gegeben; im Übrigen wurde das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung gemäß § 75 Abs. 20 AsylG 2005 an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag der revisionswerbenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Rev... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 AsylG 2005 § 3 gültig von 20.07.2015 b... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3; B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016 AsylG 2005 § 3 gültig v... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2014 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesasylamts vom 28. März 2012 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen und gemäß § 75 Abs. 20 leg. cit. das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit der Rückkehrentscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen; weiters wurde ausgesprochen, dass die Revision gemäß Art 133. Abs. 4 B-VG nich... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag der revisionswerbenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung... mehr lesen...