RS Vwgh 2001/3/29 2000/20/0473

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §3;
AVG §13 Abs7 idF 1998/I/158;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/20/0089

Rechtssatz

Auch die Zurückziehung eines Asylantrages, für den insoweit keine abweichenden Regeln bestehen, ist zulässig und rechtswirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200473.X02

Im RIS seit

20.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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