Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. November 1979 bis zu seiner Entlassung am 22. Mai 1996 bei der Beklagten zuletzt bis Sommer 1995 als Leiter des Kongreßhauses V***** beschäftigt. Mit Wirksamkeit 1. 1. 1990 war er nach § 94 des Villacher Vertragsbedienstetenrechtes in ein unkündbares Dienstverhältnis übernommen worden. Anfang 1996 teilte der Magistratsdirektor dem Bürgermeister mit, daß der Kläger nicht geeignet sei, die neuen Aufgaben des Kongreßhausdirektors zu bew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Kündigungsgrundes gemäß § 77 Abs 2 lit f KLVBG bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 2. Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Kündigungsgrundes gemäß Paragraph 77, Absatz 2, Litera f, KLVBG bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31.12.1994 bei der beklagten Partei als Obusfahrer beschäftigt. Anläßlich seiner Pensionierung nach 40 1/2 Dienstjahren erhielt er eine Abfertigung in der Höhe des zwölffachen Monatsbezuges von insgesamt S 344.736,-- brutto, weiters eine Jubiläumszuwendung in der Höhe von drei Monatsbezügen und zudem eine einmalige Entschädigung im Sinne des § 12a VBO der Stadt Salzburg im Ausmaß von drei Monatsgehältern. Der letzte Monatsbezug des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1983 Vertragsbediensteter der beklagten Partei, war während der 6 letzten Jahre in der Rechtsabteilung 1 als Hausarbeiter eingesetzt und wurde gelegentlich mit Aushilfsdiensten, wie jenem eines Nachtwächters, beauftragt. Einige Tage vor dem 15.5.1995 fragte ihn sein Kollege Rudolf F*****, ob er in der Zeit ab 15.5.1995 Nachtwächterdienst machen könne. Mit 15.5.1995, einem Montag, meldete sich der Kläger jedoch wegen Krankheit dienstunfähig. Nach... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 VBG §34 Abs2VBO Wien §42 Abs2 Z1VBO Wien §42 Abs2 Z5VBO 1969 der Stadt Wels allgI-VBG §74 Abs2 lita VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers zu Recht dem Kündigungsgrund des § 32 Abs 2 lit a und lit f VBG 1948 unterstellt. Es reicht daher gemäß § 48 ASGG aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers zu Recht dem Kündigungsgrund des Paragraph 32, Absatz 2, Litera a und Litera f, VBG 194... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die beklagte Partei mit dem "Revisionsgrund" der "unrichtigen bzw unvollständigen Tatsachenfeststellung" gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes wendet, ist ihr entgegenzuhalten, daß es einen solchen Revisionsgrund nicht gibt (§ 503 ZPO). Soweit sich die beklagte Partei mit dem "Revisionsgrund" der "unrichtigen bzw unvollständigen Tatsachenfeststellung" gegen die Beweiswürdigung des Be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis zu seiner zum 31.8.1994 ausgesprochenen Kündigung nach § 32 Abs 2 lit a und f VBG (gröbliche Verletzung der Dienstpflichten, dem Ansehen oder den Interessen des Dienstes abträgliches Verhalten) bei der beklagten Partei als Hauptschullehrer tätig. Der Kläger war bis zu seiner zum 31.8.1994 ausgesprochenen Kündigung nach Paragraph 32, Absatz 2, Litera a und f VBG (gröbliche Verletzung der Dienstpflichten, dem Ansehen oder den Interessen des Dienst... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 lita VBG §32 Abs2 litf VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Soweit sich der Revisionswerber zur Dartuung der Umstände, zu denen er verschiedene Zeugen bereits in erster Instanz beantragt habe, auf den Inhalt des Schriftsatzes vom 12.4.1994 bezieht, übersi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Berufungsgerichtes litt der Kläger ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litfstmk LVBG LGBl 1974/125 §2 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Darüberhinaus ist den Ausführungen des Klägers noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen trank der damals ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 31.März 1988 bis 31. Jänner 1992 als Flugbegleiterin beschäftigt. Das Gehalt der Klägerin betrug zuletzt 12.500 S brutto zuzüglich einer Zulage von 3.670 S monatlich; weiters erhielt sie Provisionen aus Bordverkäufen in der Höhe von durchschnittlich 1.156 S monatlich. Laut Dienstzettel wurde unter anderem folgendes vereinbart: "Das Gehalt kommt 14mal jährlich zur Auszahlung" (Punkt IV) "Das Gehalt kommt 1... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs1 VBG §32 Abs2 lita VBG §32 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gülti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten mit Dienstvertrag vom 10.4.1972 zunächst in ein befristetes und dann im Jänner 1973 in ein unbefristetes Vertragsbedienstetenverhältnis nach Maßgabe der Vorschrift über das Dienst- und Entlohnungsrecht der Vertragsbediensteten der Landeshauptstadt Klagenfurt (VBO 1948) übernommen. Künftige Änderungen der Vertragsbedienstetenordnung, die zur Einsichtnahme in der Magistratsdirektion - Personalamt auflag, sollten nach dem D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerinnen fochten die Kündigung in erster Instanz auch gemäß § 105 ArbVG an, ohne hiezu allerdings ein Sachvorbringen zu erstatten. Das Erstgericht wies die auf Unwirksamerklärung der Kündigungen gerichteten Klagebegehren ab. In den Berufungen erstatteten die Klägerinnen hiezu kein Vorbringen. Der Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das gegen ärztliche Anordnungen während des Krankenstandes verstoßende Verhalten des Klägers am 21.11.1991 seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG rechtfertigte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10.1.1941 geborene Kläger ist seit 16.9.1981 bei der Beklagten als Vertragsbediensteter in der Hoheitsverwaltung (Vollziehung des JWG) beschäftigt. Die Beklagte kündigte dieses Dienstverhältnis mit Schreiben vom 9.3.1992 "mit 1.4.1992" zum 31.7.1992 auf. Vor der Kündigung wurde das im Tiroler Gemeinde-Personalvertretungsgesetz vorgesehene Verfahren durchgeführt; die Personalvertretung sprach sich gegen die Kündigung des Klägers aus. In dem mit dem... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cGewO 1859 §82 litf VBG §32 Abs2 lita AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens mit denen der Kläger im wesentlichen die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens mit denen der Kläger im wesentlichen die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Mit Wirkung vom 1.Oktober 1984 wurde der Kläger über seine Bewerbung vom beklagten Land Vorarlberg in der Verwendungsgruppe a angestellt und auf einen Dienstposten des Volksbildungsdienstes ernannt. Nachdem es mehrfach zu Beanstandungen und Differenzen betreffend die Amtsführung des Klägers und sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten gekommen war, wurde der Kläger mit Schreiben der beklagten Partei vom 2. April 1990 gemäß § 128 Abs 1 lit e Vbg-LBedG entlassen. Diese... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2 VBG §32 Abs2 litb AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2 VBG §32 Abs2 litb AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013... mehr lesen...