RS OGH 1992/4/29 9ObA18/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
beobachten
merken

Norm

VBG §32 Abs2 litb

Rechtssatz

Nach älterer Rechtsprechung kommt es nicht auf die Ursache der Erkrankung, sondern nur auf die Eignung für den Dienst an, für den der Vertragsbedienstete aufgenommen oder für den er tatsächlich verwendet wurde (vgl Arb 7359; DRdA 1969,99). Diese Ansicht ist jedoch auf berechtigte Kritik gestoßen (vgl Kuderna, DRdA 1969,100 f).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0082296

Dokumentnummer

JJR_19920429_OGH0002_009OBA00018_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten