RS OGH 1992/4/29 9ObA18/92, 8ObA8/13d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
beobachten
merken

Norm

VBG §32 Abs2 litb

Rechtssatz

Bei der "entsprechenden Verwendung" muss auf seiten des Vertragsbediensteten die erforderliche Eignung oder wenigstens die Fähigkeit vorliegen, diese Eignung in absehbarer Zeit zu erwerben; auf seiten des Dienstgebers muss die Möglichkeit bestehen, wenn auch unter Zuhilfenahme organisatorischer Maßnahmen, den Vertragsbediensteten auf andere Weise zu verwenden.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 18/92
    Entscheidungstext OGH 29.04.1992 9 ObA 18/92
    Veröff: DRdA 1993,126 (Mazal) = Arb 11025
  • 8 ObA 8/13d
    Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 ObA 8/13d
    Auch Veröff: SZ 2013/119

Schlagworte

Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0082297

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten