RS OGH 1992/4/29 9ObA18/92

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Norm

VBG §32 Abs2 litb

Rechtssatz

Nicht die Krankheit gibt dem Vertragsbediensteten den Anspruch auf Überstellung in eine höhere Entlohnungsgruppe, sondern die ihm infolge der Krankheit allenfalls zugewiesene höherwertige Verwendung. Bei dieser Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand des Dienstnehmers liegt kein Verstoß gegen des Gleichbehandlungsgebot vor, sondern nur eine menschliche Selbstverständlichkeit und eine Folge der den Dienstgeber treffende Fürsorgepflicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0082291

Dokumentnummer

JJR_19920429_OGH0002_009OBA00018_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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