Norm: EO §42 Abs1 Z1EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Bildet ein Urteil den Exekutionstitel, so kann auf Grund einer Klage, mit der zwar die Ungültigkeit der Forderung, aber nicht des Exekutionstitels geltend gemacht wird, die Exekution nicht aufgeschoben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 494/59 Entscheidungstext OGH 11.04.1960 3 Ob 494/59 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §37 N. EO §42 Abs1 Z2 I2EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Die Einbringung einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Urteil im Rechtsstreit nach § 37 EO ist an sich kein Aufschiebungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 425/59 Entscheidungstext OGH 20.11.1959 3 Ob 425/59 Veröff: EvBl 1960/26 S 48 = RZ 1960,62 3 Ob 422/60 Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §37 N. EO §42 Abs1 Z2 I2EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Die Einbringung einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Urteil im Rechtsstreit nach § 37 EO ist an sich kein Aufschiebungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 425/59 Entscheidungstext OGH 20.11.1959 3 Ob 425/59 Veröff: EvBl 1960/26 S 48 = RZ 1960,62 3 Ob 422/60 Entsche... mehr lesen...
Der betreibenden Partei wurde auf Grund des Teilurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 6. Februar 1956, 9 Cg 196/55-8, zur Hereinbringung einer Forderung von 7694 S 94 g s. A. die Fahrnisexekution bewilligt. Der Verpflichtete beantragt nun die Aufschiebung dieser Exekution gemäß § 42 Abs. 1 Z. 2 EO. Er stützt sein Begehren darauf, daß er beim Handelsgericht Wien eine Wiederaufnahmsklage gegen das dortgerichtliche Urteil vom 23. November 1955, 16 Cg 140/53-86, eingebracht habe. Mit die... mehr lesen...
Der betreibenden Partei wurde auf Grund des Teilurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 6. Februar 1956, 9 Cg 196/55-8, zur Hereinbringung einer Forderung von 7694 S 94 g s. A. die Fahrnisexekution bewilligt. Der Verpflichtete beantragt nun die Aufschiebung dieser Exekution gemäß § 42 Abs. 1 Z. 2 EO. Er stützt sein Begehren darauf, daß er beim Handelsgericht Wien eine Wiederaufnahmsklage gegen das dortgerichtliche Urteil vom 23. November 1955, 16 Cg 140/53-86, eingebracht habe. Mit die... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z2 I2
Rechtssatz: Keine Aufschiebung der Exekution wegen Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich des den Grund betreffenden Zwischenurteiles. Entscheidungstexte 3 Ob 515/58 Entscheidungstext OGH 06.03.1959 3 Ob 515/58 ZVR 1959,197 = SZ 32/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001788 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z2 I2
Rechtssatz: Keine Aufschiebung der Exekution wegen Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich des den Grund betreffenden Zwischenurteiles. Entscheidungstexte 3 Ob 515/58 Entscheidungstext OGH 06.03.1959 3 Ob 515/58 ZVR 1959,197 = SZ 32/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001788 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z1 C3
Rechtssatz: Kündigt der Hauseigentümer einen Mieter, der vorher zur Erzwingung des Mietvertrages einen Exekutionstitel auf Räumung der vom Hauseigentümer benützten Mietwohnung des Mieters erworben hat, so kann die Räumungsexekution des Mieters als betreibenden Gläubigers gegen den Hauseigentümer als Verpflichteten bis zur rechtskräftigen Erledigung des Kündigungsstreites nach § 42 Abs 1 Z 1 EO - bei Vorliegen der sonstig... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z1 C3
Rechtssatz: Kündigt der Hauseigentümer einen Mieter, der vorher zur Erzwingung des Mietvertrages einen Exekutionstitel auf Räumung der vom Hauseigentümer benützten Mietwohnung des Mieters erworben hat, so kann die Räumungsexekution des Mieters als betreibenden Gläubigers gegen den Hauseigentümer als Verpflichteten bis zur rechtskräftigen Erledigung des Kündigungsstreites nach § 42 Abs 1 Z 1 EO - bei Vorliegen der sonstig... mehr lesen...
Josef G. und Marie G. sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 113 Katastralgemeinde G. Im Grundbuch ist die mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 16. Februar 1957, 4 Sa 2/57 und 4 Sa 3/57, am 16. Februar 1957 erfolgte Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und die mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 6. August 1957, 4 S 2/57 und 4 S 3/57, am 6. August 1957 erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der beiden Miteigentümer angemerkt. Im Lasten... mehr lesen...
Josef G. und Marie G. sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 113 Katastralgemeinde G. Im Grundbuch ist die mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 16. Februar 1957, 4 Sa 2/57 und 4 Sa 3/57, am 16. Februar 1957 erfolgte Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und die mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 6. August 1957, 4 S 2/57 und 4 S 3/57, am 6. August 1957 erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der beiden Miteigentümer angemerkt. Im Lasten... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Wird gegen einen Beschluß der zweiten Instanz, auf Grund dessen Exekution bewilligt wurde, Revisionsrekurs erhoben, dessen Berechtigung sich nicht von vornherein ausschließen läßt, kann die Exekution in sinngemäßer Anwendung des § 42 Abs 1 Z 5 EO aufgeschoben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 229/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 Ob 229/57 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Wird gegen einen Beschluß der zweiten Instanz, auf Grund dessen Exekution bewilligt wurde, Revisionsrekurs erhoben, dessen Berechtigung sich nicht von vornherein ausschließen läßt, kann die Exekution in sinngemäßer Anwendung des § 42 Abs 1 Z 5 EO aufgeschoben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 229/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 Ob 229/57 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 FEO §44 B2VStG §31 Abs3VVG §3
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer von der Verwaltungsbehörde eingeleiteten gerichtlichen Exekution ist gerechtfertigt, wenn den vom Verpflichteten bei der Verwaltungsbehörde gegen den Anspruch erhobenen Einwendungen nicht von vornherein jede Erfolgsaussicht mangelt. Entscheidungstexte 2 Ob 27/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 2 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 FEO §44 B2VStG §31 Abs3VVG §3
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer von der Verwaltungsbehörde eingeleiteten gerichtlichen Exekution ist gerechtfertigt, wenn den vom Verpflichteten bei der Verwaltungsbehörde gegen den Anspruch erhobenen Einwendungen nicht von vornherein jede Erfolgsaussicht mangelt. Entscheidungstexte 2 Ob 27/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 2 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §42 Abs1 Z5 J5EO §44 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zur Aufschiebung einer Exekution zugunsten einer Unterhaltsforderung, wenn eine Oppositionsklage eingebracht wurde und die Tatsachen, auf die sich die Klage stützt, durch unbedenkliche Urkunden dargetan sind. Entscheidungstexte 2 Ob 956/52 Entscheidungstext OGH 30.12.1952 2 Ob 956/52 Ähnlich; JBl 1953,326 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §42 Abs1 Z5 J5EO §44 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zur Aufschiebung einer Exekution zugunsten einer Unterhaltsforderung, wenn eine Oppositionsklage eingebracht wurde und die Tatsachen, auf die sich die Klage stützt, durch unbedenkliche Urkunden dargetan sind. Entscheidungstexte 2 Ob 956/52 Entscheidungstext OGH 30.12.1952 2 Ob 956/52 Ähnlich; JBl 1953,326 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 A3
Rechtssatz: Wenn Exekution zur Einbringlichmachung einer monatlichen Teilleistung aus einer laufenden Unterhaltsverfpflichtung geführt wird, kann die Bewilligung der Aufschiebung der Exekution für die betreibende Partei derart schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, daß sie ohne jeden Unterhalt der Gefährdung ihrer Existenz ausgesetzt sein könnte. Dieser Nachteil ist jedenfalls viel höher einzuschätzen als der Nachteil, ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 A3
Rechtssatz: Wenn Exekution zur Einbringlichmachung einer monatlichen Teilleistung aus einer laufenden Unterhaltsverfpflichtung geführt wird, kann die Bewilligung der Aufschiebung der Exekution für die betreibende Partei derart schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, daß sie ohne jeden Unterhalt der Gefährdung ihrer Existenz ausgesetzt sein könnte. Dieser Nachteil ist jedenfalls viel höher einzuschätzen als der Nachteil, ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Unwirksamerklärung eines vor Gericht abgeschlossenen Vergleichs auf Räumung eines Hauses samt Wiese und Garten und beantragte unter Hinweis auf den Aufschiebungsgrund des § 42 Abs. 1 Z. 1 EO. die Aufschiebung der Räumungsexekution. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht gab ihm für den Fall des Erlages einer Sicherheitsleistung in der Höhe von 1000 S statt. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers gegen die Auferlegung der ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 I1ZPO §228
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren auf Feststellung des Hauptmietrechtes des Räumungsverpflichteten ist keine geeignete Grundlage für die Aufschiebung einer Räumungsexekution. Entscheidungstexte 3 Ob 280/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 3 Ob 280/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z7 I7EO §67ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: § 524 Abs 2 ZPO kommt bei Rekursen gegen Exekutionsbewilligungsbeschlüsse nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 847/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 1 Ob 847/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001854 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z7 I7EO §67ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: § 524 Abs 2 ZPO kommt bei Rekursen gegen Exekutionsbewilligungsbeschlüsse nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 847/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 1 Ob 847/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001854 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kann das Exekutionsgericht aus rechtlichen Erwägungen die Erfolgsaussichten der Exszindierungsklage beurteilen und berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 492/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 2 Ob 492/52 1 Ob 536/55 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kann das Exekutionsgericht aus rechtlichen Erwägungen die Erfolgsaussichten der Exszindierungsklage beurteilen und berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 492/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 2 Ob 492/52 1 Ob 536/55 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z1 I1EO §379 Abs3 Z3 E3ZPO §391 C
Rechtssatz: Wurde über die eingeklagte Forderung mittels Teilurteiles entschieden und ist das Verfahren über eine vom Beklagten eingewendete Gegenforderung noch anhängig, so kann eine auf Grund des Teilurteiles eingeleitete Exekution in sinngemässer Anwendung des § 42 Abs 1 Z 1 EO augeschoben werden. Eine einstweilige Verfügung des Inhaltes, dem Kläger werde verboten, über die ihm mit dem Teil... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z1 I1EO §379 Abs3 Z3 E3ZPO §391 C
Rechtssatz: Wurde über die eingeklagte Forderung mittels Teilurteiles entschieden und ist das Verfahren über eine vom Beklagten eingewendete Gegenforderung noch anhängig, so kann eine auf Grund des Teilurteiles eingeleitete Exekution in sinngemässer Anwendung des § 42 Abs 1 Z 1 EO augeschoben werden. Eine einstweilige Verfügung des Inhaltes, dem Kläger werde verboten, über die ihm mit dem Teil... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Auf Grund einer zwar beabsichtigten, aber tatsächlich noch nicht eingebrachten Oppositionsklage kann eine Aufschiebung der Exekution nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 699/51 Entscheidungstext OGH 12.12.1951 3 Ob 699/51 2 Ob 888/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 2 Ob 888/53 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Auf Grund einer zwar beabsichtigten, aber tatsächlich noch nicht eingebrachten Oppositionsklage kann eine Aufschiebung der Exekution nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 699/51 Entscheidungstext OGH 12.12.1951 3 Ob 699/51 2 Ob 888/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 2 Ob 888/53 ... mehr lesen...
Das Erstgericht (Exekutionstitelgericht) hat am 19. Juni 1951 auf Grund des vollstreckbaren Vergleiches vom 9. Feber 1951 die zwangsweise Räumung von zwei Zimmern, Badezimmern, Küche und Speisekammer der Wohnung Nr. 12/13 im Hause Wien, ....., bewilligt. Zu der am 2. Juni 1951 zu 49 C 374/51 des Bezirksgerichtes Innere Stadt von der verpflichteten Partei gegen die betreibende Partei eingebrachten Klage auf "Nichtigerklärung des den Exekutionstitel bildenden Räumungsvergleiches" stel... mehr lesen...