Norm
EO §42 Abs1 Z1Rechtssatz
Bildet ein Urteil den Exekutionstitel, so kann auf Grund einer Klage, mit der zwar die Ungültigkeit der Forderung, aber nicht des Exekutionstitels geltend gemacht wird, die Exekution nicht aufgeschoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0001829Dokumentnummer
JJR_19600411_OGH0002_0030OB00494_5900000_002