Norm: EO §42 Abs1EO §44
Rechtssatz: Eine Aufschiebung der Exekution wird erst dann wirksam, wenn eine auferlegte Sicherheitsleistung erlegt wurde. Mangels Erlages der aufgetragenen Sicherheitsleistung durch die verpflichtete Partei war die betreibende Partei durch den Aufschiebungsbeschluss noch nicht beschwert, sodass es ihrerseits gar keines Rekurses gegen den Aufschiebungsbeschluss bedurft hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5GEG 1962 §6 Abs1GEG 1962 §11 Abs1
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 42 Abs 1 Z 5 EO ist auch erfüllt, wenn aufgrund eines Zahlungsauftrags nach § 6 Abs 1 GEG 1962 gemäß § 11 Abs 1 GEG 1962 Exekution geführt wird, hängt doch die Rechtmäßigkeit der betriebenen Geldstrafen vom rechtlichen Schicksal der im Impugnationsprozess bekämpften Exekutionsbewilligung und allfälliger weiterer Strafbeschlüsse ab. ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5GEG 1962 §6 Abs1GEG 1962 §11 Abs1
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 42 Abs 1 Z 5 EO ist auch erfüllt, wenn aufgrund eines Zahlungsauftrags nach § 6 Abs 1 GEG 1962 gemäß § 11 Abs 1 GEG 1962 Exekution geführt wird, hängt doch die Rechtmäßigkeit der betriebenen Geldstrafen vom rechtlichen Schicksal der im Impugnationsprozess bekämpften Exekutionsbewilligung und allfälliger weiterer Strafbeschlüsse ab. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1068EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Die Stellung des Wiederkaufsberechtigten (§ 1068 ABGB), dessen Rechtsgestaltungserklärung wie beim Rücktritt vom Vertrag sofort die Rechtsfolgen - unabhängig von der Rechtskraft des angestrebten Urteils - auslöst, ist derart, dass eine analoge Anwendung des § 42 Abs 1 Z 5 EO geboten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 131/02i Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1068EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Die Stellung des Wiederkaufsberechtigten (§ 1068 ABGB), dessen Rechtsgestaltungserklärung wie beim Rücktritt vom Vertrag sofort die Rechtsfolgen - unabhängig von der Rechtskraft des angestrebten Urteils - auslöst, ist derart, dass eine analoge Anwendung des § 42 Abs 1 Z 5 EO geboten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 131/02i Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §8 Abs1 AEO §42 Abs1 Z4 I4
Rechtssatz: Sichergestellt ist die Gegenleistung nur dann, wenn gewährleistet ist, dass sie dem Verpflichteten im unmittelbaren zeitlichen, aber auch örtlichen Zusammenhang mit dem Vollzug der Exekution zur Verfügung steht. Entscheidungstexte 3 Ob 107/02k Entscheidungstext OGH 24.05.2002 3 Ob 107/02k Schl... mehr lesen...
Norm: EO §8 Abs1 AEO §42 Abs1 Z4 I4
Rechtssatz: Sichergestellt ist die Gegenleistung nur dann, wenn gewährleistet ist, dass sie dem Verpflichteten im unmittelbaren zeitlichen, aber auch örtlichen Zusammenhang mit dem Vollzug der Exekution zur Verfügung steht. Entscheidungstexte 3 Ob 107/02k Entscheidungstext OGH 24.05.2002 3 Ob 107/02k Schl... mehr lesen...
Norm: EO §37 LEO §37 PEO §42 Abs1 Z5 I5ABGB §308ABGB §879 AVGBG §61 AGBG §63
Rechtssatz: Eine Exszindierungsklage, in der die Kläger behaupten, infolge Nichtigkeit des Kaufvertrages mit der verpflichteten Partei seien sie weiterhin Eigentümer der zu versteigernden Liegenschaft, die im Rang vor der Streitanmerkung ihrer Löschungsklage gegen die verpflichtete Partei stehende Hypothekargläubigerin als betreibende Partei sei schlechtgläubig, ist sc... mehr lesen...
Norm: EO §37 LEO §37 PEO §42 Abs1 Z5 I5ABGB §308ABGB §879 AVGBG §61 AGBG §63
Rechtssatz: Eine Exszindierungsklage, in der die Kläger behaupten, infolge Nichtigkeit des Kaufvertrages mit der verpflichteten Partei seien sie weiterhin Eigentümer der zu versteigernden Liegenschaft, die im Rang vor der Streitanmerkung ihrer Löschungsklage gegen die verpflichtete Partei stehende Hypothekargläubigerin als betreibende Partei sei schlechtgläubig, ist sc... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z6 I6
Rechtssatz: Die Aufschiebung ist nur für die Dauer der Ediktalfrist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 326/97f Entscheidungstext OGH 26.11.1997 3 Ob 326/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109005 Dokumentnummer JJR_19971126_OGH0002_0030OB00326_97F0000_0... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z6 I6
Rechtssatz: Die Aufschiebung ist nur für die Dauer der Ediktalfrist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 326/97f Entscheidungstext OGH 26.11.1997 3 Ob 326/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109005 Dokumentnummer JJR_19971126_OGH0002_0030OB00326_97F0000_0... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5EO §44 Abs2 Z1 A2EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Aufschiebung überhaupt und ob sie von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden soll, kann nur nach Abwägung des Aufschiebungs- und des Fortsetzungsinteresses erfolgen. Selbst bei einer zugunsten laufenden Unterhalts geführten Exekution braucht im Fall einer Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 5 EO eine Sicherheitsleistung nicht auferlegt werden, wen... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5EO §44 Abs2 Z1 A2EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Aufschiebung überhaupt und ob sie von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden soll, kann nur nach Abwägung des Aufschiebungs- und des Fortsetzungsinteresses erfolgen. Selbst bei einer zugunsten laufenden Unterhalts geführten Exekution braucht im Fall einer Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 5 EO eine Sicherheitsleistung nicht auferlegt werden, wen... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §42 Abs1 Z5 AZPO §71
Rechtssatz: § 71 ZPO kann so ausgelegt werden, daß das nach dieser Gesetzesstelle durchzuführende Verfahren ausschließlich der Prüfung des Vorliegens der normierten Nachzahlungsvoraussetzungen und der allfälligen Fassung eines Nachzahlungsbeschlusses dient, ohne also der die Verfahrenshilfe genießenden Partei die Möglichkeit einer Einwendung zu eröffnen, sie habe einem (gesetzwidrigen) Zahlungsbegehren ihr... mehr lesen...