Norm
EO §8 Abs1 ARechtssatz
Sichergestellt ist die Gegenleistung nur dann, wenn gewährleistet ist, dass sie dem Verpflichteten im unmittelbaren zeitlichen, aber auch örtlichen Zusammenhang mit dem Vollzug der Exekution zur Verfügung steht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zug um ZugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116460Dokumentnummer
JJR_20020524_OGH0002_0030OB00107_02K0000_001