Norm: EO §354 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 354 EO I) Allgemeines A) Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen, Einzelfälle B) Spezielle Einzelfälle: 1) Rechnungslegung 2) Bucheinsicht 3) Familienrecht 4) Einstweilige Verfügung 5) Besitzstörung II) Exekutionstitel A) Anspruch, Umfang, Bestimmtheit, Leistungspflicht und Leistungsfrist B) Unvertretbarkeit, Abhängigkeit allein v... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die insgesamt 13 Grundstücke umfasst und einheitlich (in der bücherlichen Rangordnung) mit zwei Pfandrechten der Betreibenden, mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des aus dem betriebenen Exekutionstitel solidarisch Mitverpflichteten und mit einer Leitungsdienstbarkeit belastet ist. Bei den beiden Pfandrechten ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt sowie die Versteigerungste... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst und nicht mit ihrer Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren bis 1999 verheiratet, sie haben einen 1996 geborenen Sohn. Die Obsorge obliegt nach einer anlässlich der Scheidung geschlossenen Vereinbarung der Beklagten. Der persönliche Verkehr des Klägers mit seinem Sohn wurde zunächst ebenfalls in dieser Vereinbarung und danach durch gerichtliche Entscheidungen geregelt. Im Juni 2008 lehnte der Sohn einen weiteren Kontakt mit seinem Vater ab, wobei eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt dies auf eine Beeinflus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. V***** R*****, 2. Mag. A***** M*****, beide vertreten durch Dr. Friedrich Krall, Rechtsanwalt in Kufstein, gegen die Antragsgegnerin F***** GmbH *****, vertreten durch Dr. Be... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, AZ 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und den... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil eines Wiener Bezirksgerichts wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, einem Bauansuchen an den Magistrat der Stadt Wien und einem näher bezeichneten Bauplan zuzustimmen „und dies gegenüber der Baupolizei auch durch Unterfertigung des Bauplans zu dokumentieren“. Diese Erklärung gelte mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben, die Unterschrift sei binnen 14 Tagen zu leisten. Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien gegen den Beklagten die Exekution ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das zuständige Firmenbuchgericht trug der nunmehr klagenden GmbH mit (in Rechtskraft erwachsenem) Beschluss vom 20. Oktober 2006 auf, „einen" von den nunmehrigen Beklagten, die zu ihren Gesellschaftern gehören, namhaft gemachten und von ihnen bevollmächtigten, zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Vertreter Einsicht in die Belege des laufenden Jahres 2006 zu gewähren. In der vorangehenden mündlichen Verhandlung hatten sich die Beklagten dazu verpflichtet, die... mehr lesen...
Begründung: Der Liegenschaftseigentümer und Revisionsrekurswerber Franz S*****, (in Hinkunft: Übergeber) wurde in Stattgebung des ersten Eventualbegehrens mit rechtskräftigem Urteil gegenüber dem Antragsteller (als Kläger und Übernehmer) dazu verpflichtet, einen im Urteilsspruch ausformulierten Vertrag „beglaubigt zu unterfertigen". Nach diesem Vertragswortlaut übergibt der Übergeber in Erfüllung seiner im Erbschaftskaufvertrag vom 23. September 1988 übernommenen Verpflichtung ein... mehr lesen...
Begründung: Dem Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner) wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts gemäß § 382b EO die Rückkehr in das mit der gefährdeten Partei (Antragstellerin) gemeinsam bewohnte Haus und in dessen unmittelbare Umgebung sowie die Kontaktaufnahme mit ihr bis zum Abschluss des anhängigen Scheidungsverfahrens verboten. Er sei äußerst aggressiv und habe die Antragstellerin in der Vergangenheit bereits mehrmals geschlagen. Am 23. 6. 2008 sei er nach Ha... mehr lesen...
Norm: §7 EO §54 EO §353 EO §354 EO
Rechtssatz: 1. Ist in einem gerichtlichen Vergleich der Ort der geschuldeten Handlung sowohl mit einer Adresse als auch mit der genauen Angabe des Grundstücks (mit EZ, KG und Grundstücksnummer) angeführt, ist unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall davon auszugehen, dass die Parteien das Grundstück gemeint haben und nicht die (nicht damit übereinstimmende) Adresse, zumal aus dem Grundbuchsauszug h... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §354 IB2EO §354 IVAEO §354 VIZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §500 Abs2 Z1 IIHZPO §528 F4
Rechtssatz: Die im Exekutionsweg nach § 354 EO durchzusetzende Bucheinsicht des Gesellschafters einer GmbH dient jedenfalls auch zur Durchsetzung vermögensrechtlicher Interessen. Eine über einen solchen Anspruch ergehende Entscheidung - und mag es auch nur die Aufschiebung der Exekution betreffen wie hier - bedarf der Bewertung durch das Rekursgeric... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367GmbHG §26 Abs1HGB §16
Rechtssatz: Gemäß § 367 EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf § 354 EO besteht keine Grundlage. Entscheidungstexte 6 Ob 64/06i Entscheidungstext OGH 06.04.2006 6 Ob 64/06i Beisatz: Auch... mehr lesen...