RS OGH 2006/4/6 6Ob64/06i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2006
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Norm

EO §354 IA
EO §367
GmbHG §26 Abs1
HGB §16

Rechtssatz

Gemäß § 367 EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf § 354 EO besteht keine Grundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120857

Im RIS seit

06.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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