Norm
EO §354 IARechtssatz
Gemäß § 367 EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf § 354 EO besteht keine Grundlage.Gemäß Paragraph 367, EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf Paragraph 354, EO besteht keine Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120857Im RIS seit
06.05.2006Zuletzt aktualisiert am
11.04.2013