Begründung: Die Kläger betrieben – vertreten durch den Klagevertreter dieses Verfahrens – zu Aktenzeichen 18 E 5389/09k des Bezirksgerichts Favoriten einen Anspruch gegen S***** H*****. Die Beklagte als Drittschuldnerin wurde vom Gericht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung aufgefordert. Sie leitete die entsprechenden Unterlagen an die Buchhaltungskanzlei F***** K***** weiter. Diese übermittelte am 22.3.2010 eine Drittschuldnererklärung sowohl an das Bezirksgericht Favoriten, a... mehr lesen...
Norm: EO §301 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: EO §§301. 302
Rechtssatz:
Dem Drittschuldner steht für eine verspätete Erklärung kein Kostenersatzanspruch nach § 302 EO zu. Dem Drittschuldner steht für eine verspätete Erklärung kein Kostenersatzanspruch nach Paragraph 302, EO zu.
Entscheidungstexte 3 R 295/08d Entscheidungstext LG Klagenfurt 17.09.2008 3 R 295/08d ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Forderungsexekutionsverfahren nach § 294a EO zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von € 33.005,-- s. A. wurde dem ermittelten Drittschuldner ***** die Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nach § 301 EO am 23. 4. 2008 zugestellt. Im gegenständlichen Forderungsexekutionsverfahren nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von € 33.005,-- s. A. wurde dem ermittelten Drittschuldner ***** die A... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war vom 14. 1. 2002 bis 20. 8. 2004 gewerberechtliche Geschäftsführerin eines Lokales in Wels. Das Unternehmen wurde von Ekrem C***** geführt. Seit ihrer Schwangerschaft im Jahr 2003 hielt sich die Beklagte nicht mehr im Lokal auf. Petra G***** war zwischen 2002 und 2004 mit Unterbrechungen bei der Gebietskrankenkasse als Dienstnehmerin der Beklagten gemeldet, wobei sie laut Versicherungsdatenauszug im Jahr 2004 ein Bruttoentgelt inklusive Sonderzahlungen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Marktgemeinde G*****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OEG, Oberwart, gegen die beklag... mehr lesen...
Norm: EO §301 ZPO §84 ZPO §85 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 16.12.2005 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von Euro 360.000,-- s.A. die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO, sowie die Rechteexekution (Pfändung und Verkauf von Geschäftsanteilen); die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde vorbehalten. Die betreibende Partei hatte in ihrem Exekutionsantrag insgesamt vier Drittschuldner angeführt, denen v... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 EO §301 EO §294a ZPO § 272 heute ZPO § 272 gültig ab 01.01.1898 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: EO §294a EO §301 AFV §1 AFV §2 ERV §5 EO § 294a gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 EO § 294a gültig von 01.10.1995 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 EO § 294a gültig von 01.03.1992 bis 30.09.1995 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht das aus dem
Spruch: hervorgehende Begehren der betreibenden Partei (nach Durchführung eines erfolglosen Verbesserungsverfahrens) ab und begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass das Eventualbegehren "sollte als Drittschuldner das Arbeitsmarktservice oder die Gebietskrankenkasse aufscheinen, wird auf die Abgabe einer Drittschuldneräußerung verzichtet" unzulässig sei. Der Antrag widerspräche inhaltlich ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Klagevorbringens ("Schadenersatz aus unrichtiger Drittschuldneräußerung zu 49 E 9595/98x des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz - Verneinung des Krankengeldbezuges trotz Gewährung desselben an den Verpflichteten Ing. W. in der Zeit vom ... bis ...") durch das Rekursgericht, wonach nur ein Schadenersatzanspruch iSd § 301 Abs 3 EO geltend gemacht werde, ist vertretbar und demnach einer Über... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt zu 5 E 1967/93a des Bezirksgerichtes Dornbirn gegen Erwin W***** Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten gegen die beklagte Partei zustehenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Exekution wurde in den letzten Jahren mehrfach wiederholt. Die beklagte Partei gab jeweils auftragsgemäß und fristgerecht Drittschuldneräußerungen iS des § 301 EO ab. Die Klägerin führt zu 5 E 1967/93a des Bezirksgerichtes Dornbirn gegen Erwin W*... mehr lesen...
Norm: ASGG §38ZPO §261EO §301
Rechtssatz: Soweit in der Drittschuldnerklage die überwiesene Gehaltsforderung des Verpflichteten geltend gemacht wird, sind die Arbeitsgerichte zuständig. Nur der Schadenersatzanspruch nach § 301 Abs.3 EO gehört vor die allgemeinen Zivilgerichte. Die Überweisungsbestimmung des § 38 Abs.2 ASGG ist immer dann anzuwenden, wenn ein zur Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit berufenes Gericht (etwa auch ein Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte S 20.000,-- s.A. und stützte dies darauf, daß ihr zu 13 E 1260/97z des Bezirksgerichtes Hietzing im Rahmen eines Exekutionsverfahrens die Ansprüche des bei der Beklagten angestellten M***** M***** aus seinem Arbeitsverhältnis zumindest in Höhe von S 20.000,-- überwiesen worden seien. Die Beklagte habe keine Drittschuldneräußerung erstattet. In dem vom Notgeschäftsführer der Beklagten erhobenen Einspruch führte diese aus, daß das Arbeitsverhä... mehr lesen...
Norm: ZPO §10 EO §301 ZPO § 10 heute ZPO § 10 gültig ab 01.03.1956 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 282/1955 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der beim Erstgericht am 6.5.1997 eingelangten Klage von der Beklagten als Drittschuldnerin die Zahlung von S 100.000,-- s.N. und brachte zunächst vor, daß die Beklagte diesen Betrag der J***** G***** GesmbH aus der Rechnung Nr. 1768 vom 13.6.1995 schulde. Diese Forderung sei von ihr zu 10 E 3483/95 g des BG Wels gepfändet worden. Die Beklagte habe trotz Mahnung keine Drittschuldneräußerung erstattet. Die Beklagte gestand im erhobenen Ein... mehr lesen...
Norm: EO §301 ABS3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §2 ZPO §54 Abs1 EO §301 ASGG Art. 10 § 2 heute ASGG Art. 10 § 2 gültig ab 01.01.1995 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten mit ihrer Mahnklage ursprünglich S 20.000.-- wegen nicht erfolgter Abzüge im Drittschuldnerexekutionsverfahren mit dem widersprüchlichen Vorbringen, einerseits sei keine Überweisung trotz positiver Drittschuldneräußerung erfolgt, andererseits, es sei schuldhaft keine Drittschuldneräußerung abgegeben worden. Nach Erlassung der Zahlungsbefehles am 24.4.1997 (ON 2) erhob die beklagte Partei fristgerecht Einspruch gegen dies... mehr lesen...
Norm: EO §301 ABGB §1295 Ia3a EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09... mehr lesen...
Begründung: Der klagenden Partei wurde als betreibender Gläubigerin die Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die beklagte Partei als Drittschuldnerin zustehenden Entgeltansprüche aus einem Arbeitsverhältnis bewilligt. Sie erhob Drittschuldnerklage, schränkte jedoch ihr Begehren auf Kosten ein. Das Kostenbegehren wurde abgewiesen und die klagende Partei zum Ersatz der Verfahrenskosten an die beklagte Partei von S 5.585,68 verurteilt. Mit der vorliegenden Kla... mehr lesen...
Norm: EO §301 GmbHG §18 Abs4 ZustG §13 Abs3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Standort W*****, D*****gasse 35, gibt es sowohl die ***** Vermögensverwaltungs-GmbH (Beklagte) als auch die ***** Handels-GmbH. Für beide Gesellschaften fungierten S***** Z***** und W***** R***** E***** (Verpflichteter) vom 18. Februar 1988 bis 12. Juli 1989 als kollektiv zeichnungsberechtigte Geschäftsführer, wobei in der Zeit vom 13. Mai 1988 bis 12. Juli 1989 (zumindest formell) auch ein Dienstverhältnis des Verpflichteten zur Beklagten bestand. Der Verp... mehr lesen...
Norm: EO §301 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt mit ihrem als Klage nach § 308 EO iVm §§ 301 EO, Art XLII ZPO bezeichneten Schriftsatz den Beklagten schuldig zu erkennen, unter Vorlage prüffähiger Unterlagen über die Höhe der Dienstbezüge eines seiner Dienstnehmer Rechnung zu legen, die Höhe anzugeben und die Vollständigkeit und Richtigkeit zu beeiden; weiters solle er unter Eid die Höhe der diesem Dienstnehmer gegen ihn zustehenden Forderungen angeben. Die Geltendmachung und P... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IAEGZPO ArtXLII IH EO §301 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IAEGZPO ArtXLII IH EO §301 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von 410.894 S sA eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich auf Grund verschiedener, für bestimmt bezeichnete Bundesbauten erbrachter Leistungen zustehenden Forderungen und den Auftrag an die Drittschuldnerin, sich gemäß § 301 EO zu äußern. Das Erstgericht bewilligte den Exekutionsantrag einschließlich des Auftrages nach § 30... mehr lesen...