RS OGH 1992/5/27 9ObA66/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1992
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Norm

EO §301
GmbHG §18 Abs4
ZustG §13 Abs3

Rechtssatz

Keine Interessenkollision und damit eine gültige Zustellung liegt vor, wenn an eine GmbH zu Handen des Geschäftsführers das Drittverbot betreffend die Bezüge ebendieses Geschäftsführers zugestellt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004008

Dokumentnummer

JJR_19920527_OGH0002_009OBA00066_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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