Norm
EO §301Rechtssatz
Auch wenn der betreibende Gläubiger gegen denselben Verpflichteten mehrere unterschiedliche Exekutionsferfahren führt, hat er in jedem einzelnen Verfahren Anspruch auf Abgabe einer Drittschuldnererklärung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000516Im RIS seit
21.09.2011Zuletzt aktualisiert am
21.09.2011