Norm: MSchG §4 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die Marke „American Eagle“ für Spirituosen einer Destillerie aus Großbritannien ist geeignet, das Publikum über die Herkunft der Waren zu täuschen. Entscheidungstexte 4 Ob 154/21g Entscheidungstext OGH 23.02.2022 4 Ob 154/21g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133945 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob das Eintragungshindernis fehlender Unterscheidungskraft vorliegt, erfolgt anhand der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 153/21k Entscheidungstext OGH 28.09.2021 4 Ob 153/21k Beisatz: Hier: Wortmarke und Wort?Bild?Marke „MYFLAT“. (T1) ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien im markenrechtlichen Eintragungsverfahren ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000784; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000904). Entscheidungstexte 33 R 73/20b Entscheidungstext OLG Wien 23.10.2020 33 R 73/20b kitzCappies; kitzBeanies; KITZ ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien im markenrechtlichen Eintragungsverfahren ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000784; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000904). Entscheidungstexte 33 R 73/20b Entscheidungstext OLG Wien 23.10.2020 33 R 73/20b kitzCappies; kitzBeanies; KITZ ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung besitzt eine Marke Unterscheidungskraft, wenn sie in der Lage ist, ihre Hauptfunktion zu erfüllen, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden und somit ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litbEWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litcEWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litdMSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4MSchG §4 Abs1 Z5UMV - Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke Art7 Abs1
Rechtssatz: Die
Gründe: nach § 4 Abs 1 Z 3–5 MSchG (Art 3 Abs 1 lit b–d MarkenRL) sind zwar nach der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3
Rechtssatz: In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wird bei Prüfung des Eintragungshindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab angelegt: Jede noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (4 Ob 46/18w, Stimmung hoch zwei mwN). Entscheidungstexte 4 Ob 96/19z Entscheidungstext OGH 19.12.2019 4... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litbEWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litcEWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litdMSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4MSchG §4 Abs1 Z5UMV - Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke Art7 Abs1
Rechtssatz: Die
Gründe: nach § 4 Abs 1 Z 3–5 MSchG (Art 3 Abs 1 lit b–d MarkenRL) sind zwar nach der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litbEWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litcEWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art3 Abs1 litdMSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4MSchG §4 Abs1 Z5UMV - Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke Art7 Abs1
Rechtssatz: Die
Gründe: nach § 4 Abs 1 Z 3–5 MSchG (Art 3 Abs 1 lit b–d MarkenRL) sind zwar nach der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Zur Bezeichnung der geografischen (geographischen) Herkunft, „Sophienwald“; vgl 4 Ob 152/19k. Entscheidungstexte 133 R 20/19t Entscheidungstext OLG Wien 11.07.2019 133 R 20/19t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2019:RW0000964 Im RIS seit 20.01.2020 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs2
Rechtssatz: Abstrakten Farbmarken fehlt die erforderliche originäre Unterscheidungskraft im Allgemeinen, weil Farben generell eine geringe Kennzeichnungseignung zukommt. Entscheidungstexte 133 R 99/18h Entscheidungstext OLG Wien 21.11.2018 133 R 99/18h Farbmarke (orange) European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien im markenrechtlichen Eintragungsverfahren für die Jahre 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000784; ab 2021 s RW0000987). Entscheidungstexte 133 R 37/17i Entscheidungstext OLG Wien 31.08.2017 133 R 37/17i Waffelverpackung; auch zum Nachweis der Verkehrsgeltung... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien im markenrechtlichen Eintragungsverfahren für die Jahre 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000784; ab 2021 s RW0000987). Entscheidungstexte 133 R 37/17i Entscheidungstext OLG Wien 31.08.2017 133 R 37/17i Waffelverpackung; auch zum Nachweis der Verkehrsgeltung... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien zu Markeneintragungen ab 2018 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000784). Entscheidungstexte 133 R 37/17i Entscheidungstext OLG Wien 31.08.2017 133 R 37/17i Waffelverpackung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OL... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien zu Markeneintragungen ab 2018 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000784). Entscheidungstexte 133 R 37/17i Entscheidungstext OLG Wien 31.08.2017 133 R 37/17i Waffelverpackung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OL... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Markenrechtsstreit eine Verletzung der für Beherbergungsleistungen, Reiseveranstaltungen, Sport- und Kulturaktivitäten sowie Gesundheits- und Schönheitspflege registrierten Wortmarke der Klägerin „Echte Berge“, unter der sie einen Hotelbetrieb in Vorarlberg führt, durch die jüngere Wortbildmarke des beklagten Tourismusverbands mit dem Wortteil „Montafon.Echte Berge.Echt erleben“ wegen fehlender Unterscheidungskraft der Marke der Klägerin verneint. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft m.b.H & Co KG, *****, vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. M***** GmbH, 2. Me***** GmbH, beide *****, 3. MO***** GmbH, *****, alle vertreten durch Zöchbauer Frauenberger Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die beklagte Partei als auch die klagende Partei vertreiben Gurtsysteme im Nischenmarkt für Bus- und Nutzfahrzeuge, wobei sie die Gurtsysteme den individuellen Kundenwünschen anpassen. Die beklagte Partei produziert und gestaltet ihre Gurtsysteme selbst, wobei sie ihre Produkte an jene des Unternehmens T***** annähert, ohne in geschützte Rechte dieses Unternehmens einzugreifen. Der Geschäftsführer der klagenden Partei war zuvor Vertriebsleiter der beklagten Partei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Zöchbauer Frauenberger, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc, *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. P***** GmbH (zuvor M***** GmbH), *****, 2. Dr. H***** M*****, 3. P*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. W***** M*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. W***** S***** KG, *****, vertreten durch Dr. Markus Singer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sicherungsverfahren 36.000 EUR), über den... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 10. 1996 wurde die österreichische Wortmarke EASYBANK ua für Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen angemeldet und mit Beginn der Schutzdauer 14. 6. 1999 registriert. Am 25. 2. 2005 wurde die Gemeinschaftsmarke EASYBANK für Dienstleistungen einer Direktbank eingetragen. Schließlich wurde am 16. 9. 2005 die österreichische Wortmarke EASY KREDIT angemeldet und aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises mit Beginn der Schutzdauer 29. 1. 2008 registriert. Die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer österreichweit erscheinenden Tageszeitung. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin einer weiteren österreichweit erscheinenden Tageszeitung, die Zweitbeklagte deren Verlegerin und Eigentümerin des Druckwerks. Mit der Ausgabe vom 18. November 2007 starteten die Beklagten die jährlich abgehaltene Wahl zum Fußballer des Jahres. Für die Teilnahme an dieser Wahl benötigte man Stimmzettel, die der Zeitung zu entnehmen waren. Darauf wurde auc... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verbot den Beklagten, für ihre zahnärztliche Ordination die Bezeichnung „Zentrum" allein und/oder in Verbindung mit weiteren Begriffen, etwa „Zentrum für Implantologie und Parodontologie" und/oder die Bezeichnung „Zentrum" in abgekürzter Form, etwa ZIP, zu verwenden. Dies sei irreführend, weil der Verkehr bei einer mit "Zentrum für ..." bezeichneten zahnärztlichen Ordination ungeachtet der Spezialisierung des Erstbeklagten eine Mehrzahl an spezialisiert... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der beschreibende Charakter eines Wortes oder einer Wortfolge für bestimmte Dienstleistungen kann nicht aus der häufigen Verwendung abgeleitet werden, wenn es sich dabei um eine Werbeaussage handelt, die die Inanspruchnahme der Dienstleistung zwar empfehlenswert erscheinen lässt, zu deren Art oder Beschaffenheit aber keine Angabe enthält. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7
Rechtssatz: Die Möglichkeit, zur Kennzeichnung der jeweiligen Eigenschaft andere Bezeichnungen zu verwenden, ändert nichts am beschreibenden Charakter einer Marke. Entscheidungstexte 17 Ob 27/08g Entscheidungstext OGH 26.08.2008 17 Ob 27/08g ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Marke beschreibend ist, ist bei Wortmarken der normale Wortsinn, wie er sich aus Wörterbüchern oder ähnlichen Werken ergibt, heranzuziehen. Die Mehrdeutigkeit der Angabe ist für sich allein kein ausreichender Grund, den beschreibenden Charakter einer Marke zu verneinen, solange eine der Bedeutungen (oder ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4MSchG §4 Abs1 Z5UWG §9 AUWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Aus der durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung) einer Marke, die eine zu einer Gattung gehörende Ware oder Dienstleistung beschreibt (hier: „Österreichisches Spielefest"), kann auch bei teilweiser Übereinstimmung des Wortlauts nicht die Verkehrsgeltung der Gattungsbezeichnung selbst abgeleitet werden (hier: „Spielefest"). E... mehr lesen...