RS OGH 2008/8/26 17Ob27/08g

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Veröffentlicht am 26.08.2008
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Norm

MSchG §4 Abs1 Z4

Rechtssatz

Der beschreibende Charakter eines Wortes oder einer Wortfolge für bestimmte Dienstleistungen kann nicht aus der häufigen Verwendung abgeleitet werden, wenn es sich dabei um eine Werbeaussage handelt, die die Inanspruchnahme der Dienstleistung zwar empfehlenswert erscheinen lässt, zu deren Art oder Beschaffenheit aber keine Angabe enthält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123980

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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