Norm
MSchG §4 Abs1 Z4Rechtssatz
Der beschreibende Charakter eines Wortes oder einer Wortfolge für bestimmte Dienstleistungen kann nicht aus der häufigen Verwendung abgeleitet werden, wenn es sich dabei um eine Werbeaussage handelt, die die Inanspruchnahme der Dienstleistung zwar empfehlenswert erscheinen lässt, zu deren Art oder Beschaffenheit aber keine Angabe enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123980Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008