Norm: MSchG §4 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein bestimmtes Dekor in einer Region allgemein verwendet wird und daher gerade nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 89/06a Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 89/06a European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein bestimmtes Dekor in einer Region allgemein verwendet wird und daher gerade nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 89/06a Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 89/06a European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §10UWG §9 B5UWG §9 C3a
Rechtssatz: Die Herkunftsfunktion der Marke ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ihre Hauptfunktion; die Marke soll dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Zeichen,... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §33b
Rechtssatz: Hat der Markeninhaber nichts unternommen, damit sich in den beteiligten Verkehrskreisen ein (ungeschütztes) anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt, dann hat er den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen im Sinne des § 33b MSchG. Anmerkung Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einzige... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §33b
Rechtssatz: "Handel" findet auf einem Markt regelmäßig zwischen Anbietern und Abnehmern statt, schließt also beide Marktseiten gleichermaßen ein. Zwar wissen Händler, dass es sich beim strittigen Zeichen "Walkman" um eine registrierte Marke von Sony handelt; dennoch wird dieses Zeichen im Handel immer wieder ganz allgemein als Gattungsbegriff für tragbare Kassettenspieler mit Kopfhörern verwendet, da den genannt... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §33b
Rechtssatz: Hat der Markeninhaber nichts unternommen, damit sich in den beteiligten Verkehrskreisen ein (ungeschütztes) anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt, dann hat er den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen im Sinne des § 33b MSchG. Anmerkung Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einzige... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §33b
Rechtssatz: "Handel" findet auf einem Markt regelmäßig zwischen Anbietern und Abnehmern statt, schließt also beide Marktseiten gleichermaßen ein. Zwar wissen Händler, dass es sich beim strittigen Zeichen "Walkman" um eine registrierte Marke von Sony handelt; dennoch wird dieses Zeichen im Handel immer wieder ganz allgemein als Gattungsbegriff für tragbare Kassettenspieler mit Kopfhörern verwendet, da den genannt... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Wortfolge "the drive company" ist als Bestandteil von Marken in Bezug auf Dienstleistungen einer Fahrschule nicht rein beschreibend. Entscheidungstexte 4 Ob 237/01h Entscheidungstext OGH 13.11.2001 4 Ob 237/01h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115892 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Wortfolge "the drive company" ist als Bestandteil von Marken in Bezug auf Dienstleistungen einer Fahrschule nicht rein beschreibend. Entscheidungstexte 4 Ob 237/01h Entscheidungstext OGH 13.11.2001 4 Ob 237/01h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115892 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1
Rechtssatz: "Immobilienring" als Marke erweckt auch beim verständigen Verbraucher den Anschein, damit werde das Dienstleistungsangebot einer Unternehmensvereinigung im Bereich Immobilienwirtschaft gekennzeichnet, trifft ds nicht zu, so ist die Marke irreführend iSd § 4 Abs 1 Z 8 MSchG und nicht eintragungsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 316/00z Entscheidungstext OG... mehr lesen...