RS OGH 2001/2/13 4Ob316/00z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2001
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Norm

MSchG §4 Abs1

Rechtssatz

"Immobilienring" als Marke erweckt auch beim verständigen Verbraucher den Anschein, damit werde das Dienstleistungsangebot einer Unternehmensvereinigung im Bereich Immobilienwirtschaft gekennzeichnet, trifft ds nicht zu, so ist die Marke irreführend iSd § 4 Abs 1 Z 8 MSchG und nicht eintragungsfähig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114806

Dokumentnummer

JJR_20010213_OGH0002_0040OB00316_00Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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