Norm
MSchG §4 Abs1Rechtssatz
"Immobilienring" als Marke erweckt auch beim verständigen Verbraucher den Anschein, damit werde das Dienstleistungsangebot einer Unternehmensvereinigung im Bereich Immobilienwirtschaft gekennzeichnet, trifft ds nicht zu, so ist die Marke irreführend iSd § 4 Abs 1 Z 8 MSchG und nicht eintragungsfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114806Dokumentnummer
JJR_20010213_OGH0002_0040OB00316_00Z0000_001