RS OGH 2006/6/20 4Ob89/06a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2006
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Norm

MSchG §4 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein bestimmtes Dekor in einer Region allgemein verwendet wird und daher gerade nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121115

Dokumentnummer

JJR_20060620_OGH0002_0040OB00089_06A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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