Norm
MSchG §4 Abs1 Z3Rechtssatz
Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein bestimmtes Dekor in einer Region allgemein verwendet wird und daher gerade nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121115Dokumentnummer
JJR_20060620_OGH0002_0040OB00089_06A0000_001