Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 MSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

294 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 294

TE OGH 1992/4/28 4Ob29/92

Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Backwaren. Sie verwendet ein Verfahren zur Herstellung und Frischhaltung von Backwaren, bei dem das Backgut zu 80 % vorgebacken, in diesem Zustand auf -30o Celsius schockgefrostet, tiefgekühlt gelagert, geliefert und schließlich vom Kunden nach Bedarf fertiggebacken wird. Die Klägerin vertreibt ihre Backwaren seit 1988 teils selbst, teils durch Franchisenehmer unter der mit Priorität vom 15. Februar 1988 beim Österreichischen Patentamt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1992

RS OGH 1992/4/28 4Ob29/92, 4Ob59/95

Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C2
Rechtssatz: An den rein beschreibenden Begriff "resch" und "frisch" besteht nicht nur bei Backwaren, sondern auch bei anderen Lebensmitteln ein legitimes "Freihaltebedürfnis" der einschlägigen Branchen; jede Anerkennung eines ausschließlichen Benützungsrechtes würde notwendigerweise den geschäftlichen Gebrauch aller übrigen Mitbewerber einengen. - "Resch und frisch" Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1992

RS OGH 1992/4/28 4Ob29/92, 4Ob59/95

Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C2
Rechtssatz: An den rein beschreibenden Begriff "resch" und "frisch" besteht nicht nur bei Backwaren, sondern auch bei anderen Lebensmitteln ein legitimes "Freihaltebedürfnis" der einschlägigen Branchen; jede Anerkennung eines ausschließlichen Benützungsrechtes würde notwendigerweise den geschäftlichen Gebrauch aller übrigen Mitbewerber einengen. - "Resch und frisch" Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1992

TE OGH 1992/4/7 4Ob21/92

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der folgenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Reg.Nr. 126.243 mit der Schutzdauer ab 27.7.1989 für die Klassen 35 (Werbung), 38 (Nachrichtenwesen) und 41 (Erziehung und Unterhaltung) - auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises - eingetragenen Wortmarke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin betreibt seit den 70-er Jahren ein Ankündigungsunternehmen für Werbung im Freien, in Lokalen oder im Verkehr mit Pl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob21/92, 4Ob80/93, 4Ob316/00z

Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ob das Zeichen Angaben enthält, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen und zur Täuschung des Publikums geeignet sind, ist allein danach zu beurteilen, wie die angesprochenen Verkehrskreise die in der Marke enthaltene Angabe auffassen; darauf, ob diese Angaben objektiv wahr sind und ob der Anmelder gutgläubig ist, kommt es - ebenso wie bei der Beurteilung von Angaben im sinne des § 2 UWG - nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob21/92, 4Ob80/93, 4Ob316/00z

Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der in der Rechtsprechung zu § 2 UWG vertretene Grundsatz, daß bei Mehrdeutigkeit einer Ankündigung der Werbende immer die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muß, gilt auch hier. Für den Ausschluß einer Marke wegen Täuschungseignung reicht es daher aus, daß sie nach einer einzigen von mehreren möglichen Bedeutungen als Marke nicht schützbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob21/92

Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Täuschungseignung des Begriffes "Wiener Stadtfernsehen", wenn dieses Fernsehmonitore mit Videobändern verwendet. Entscheidungstexte 4 Ob 21/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 21/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0067013 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob21/92, 4Ob80/93, 4Ob316/00z

Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ob das Zeichen Angaben enthält, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen und zur Täuschung des Publikums geeignet sind, ist allein danach zu beurteilen, wie die angesprochenen Verkehrskreise die in der Marke enthaltene Angabe auffassen; darauf, ob diese Angaben objektiv wahr sind und ob der Anmelder gutgläubig ist, kommt es - ebenso wie bei der Beurteilung von Angaben im sinne des § 2 UWG - nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob21/92, 4Ob80/93, 4Ob316/00z

Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der in der Rechtsprechung zu § 2 UWG vertretene Grundsatz, daß bei Mehrdeutigkeit einer Ankündigung der Werbende immer die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muß, gilt auch hier. Für den Ausschluß einer Marke wegen Täuschungseignung reicht es daher aus, daß sie nach einer einzigen von mehreren möglichen Bedeutungen als Marke nicht schützbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

RS OGH 1992/4/7 4Ob21/92

Norm: MSchG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Täuschungseignung des Begriffes "Wiener Stadtfernsehen", wenn dieses Fernsehmonitore mit Videobändern verwendet. Entscheidungstexte 4 Ob 21/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 21/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0067013 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1991/12/3 4Ob1/92

Entscheidungsgründe: Der klagende Verlag ist Medieninhaber der in der Bundesrepublik Deutschland verlegten und seit 1970 auch in Österreich vertriebenen Programmzeitschrift "Fernsehwoche" mit dem Untertitel "aktuell und vielseitig". Diese Zeitschrift, deren Auflage in Österreich derzeit rund 8.500 Stück beträgt, wird selbständig und nicht als Beilage zu einem anderen Printmedium verkauft. Sie bringt und kommentiert vorwiegend die Fernsehprogramme in der Bundesrepublik Deutschland, b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1991

TE OGH 1991/11/5 4Ob119/91

Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.11.1991

TE OGH 1991/9/10 4Ob77/91

Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte dami... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1991

TE OGH 1991/5/7 4Ob40/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7.Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin vertreibt unter dieser Marke Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "SNOW JOGGER". Seit dem Jahre 1984 bringt sie die Bezeichnung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1991

TE OGH 1991/1/15 4Ob170/90

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 5.8.1987 für die Klassen 12 (Fahrräder), 25 (Bekleidungsstücke, Stiefel, Schuhe), 28 (Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind) und 35 (Werbung; Information und Fachberatung über Sportartikel) registrierten Wort-Bild-Marke Nr 116.813: Abbildung nicht darstellbar! Die Beklagte importiert Sport- und Mo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1991

RS OGH 1991/1/15 4Ob170/90

Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C3c
Rechtssatz: Auch im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen wird das Wort "ultra" von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Phantasiebezeichnung, sondern als Hinweis auf eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende, besondere Qualität aufgefaßt werden (PBl 1962,62); ihm kommt daher ausschließlich beschreibende Bedeutung im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG zu. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1991

RS OGH 1991/1/15 4Ob170/90

Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C3c
Rechtssatz: Auch im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen wird das Wort "ultra" von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Phantasiebezeichnung, sondern als Hinweis auf eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende, besondere Qualität aufgefaßt werden (PBl 1962,62); ihm kommt daher ausschließlich beschreibende Bedeutung im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG zu. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1991

TE OGH 1990/11/20 4Ob159/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die in der angefochtenen Entscheidung zur Frage der Wiederholungsgefahr vertretene Auffassung hält sich im Rahmen der vom Obersten Gerichtshof in stä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1990

TE OGH 1990/9/18 4Ob125/90

Begründung: Die Klägerin ist unter der Firma "H*** & G***" Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH seit 24.4.1975 im Handelsregister des Landesgerichtes Linz zu HRB 1477 protokolliert; ihr Sitz ist Linz. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Ausübung des Handelsgewerbes des Immobilienverwalters, des Immobilienmaklers und des Vermögensberaters. Die Beklagte übt das Immobilienmaklergewerbe aus. Mit Inseraten in der Tageszeitung "K***" vom 4.11.1989, 9.12.1989, 16.12.19... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1990

TE OGH 1990/9/11 4Ob142/90

Entscheidungsgründe: Die Klägerin (bzw ihre Rechtsvorgängerin) betreibt seit vielen Jahren ein Fotostudio mit dem Firmenbestandteil "W***". Im Jahre 1972 war die "Peter W*** Gesellschaft mbH" gegründet und zu 7 HRB 14.141 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen worden. Durch Umwandlung entstand daraus im Jahre 1981 die Einzelfirma "Peter W***", sodann nach dem Eintritt der Gesellschafterin Friedrun W*** die "Peter & Friedrun W*** OHG" und nach einer neuerliche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1990

TE OGH 1990/6/26 4Ob56/90

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der für Düngemittel registrierten österreichischen Wortmarken "G***" und "N***". Die Kurzbezeichnungen "N***" und "Weide-N***" für das unter der letztgenannten Marke vertriebene Düngemittel sind markenrechtlich nicht geschützt. Es handelt sich dabei um eine - sonst als Bezeichnung nicht gebräuchliche - Abkürzung der Marke "N***". "N***" wurde zunächst als betriebsinterne Bezeichnung von den Stickstoffwerken, dann von der Klägerin un... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1990

RS OGH 1990/5/30 4Ob76/90, 4Ob29/98p, 4Ob119/02g, 4Ob10/03d, 4Ob38/03x, 17Ob15/10w, 4Ob77/15z, 4Ob13

Norm: MSchG §4 Abs1 Z3ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Ob ein Zeichen zur Bezeichnung bestimmter Gattungen von Waren oder Dienstleistungen im Verkehr allgemein gebräuchlich ist, ist eine Rechtsfrage, wenn zu deren Beurteilung die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder dessen Fachwissen ausreicht. - "EXPO - Technik" Entscheidungstexte 4 Ob 76/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 4 Ob 76/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1990

TE OGH 1990/5/30 4Ob76/90

Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ös... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.05.1990

RS OGH 1990/5/30 4Ob76/90, 4Ob9/94

Norm: MSchG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Registrierung beschreibender Zeichen ist die Verkehrsdurchsetzung als höherer Grad der Verkehrsgeltung: Wo Wörter monopolisiert werden sollen, die der Sprachgebrauch nur schwer entbehren kann, muß die Kennzeichnungskraft unter Anlegung eines strengen Maßstabes einhellig oder nahezu einhellig bejaht werden. OPM 23.2.1983, Om 3/82; Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Ber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1990

RS OGH 1990/5/30 4Ob76/90, 4Ob29/98p, 4Ob119/02g, 4Ob10/03d, 4Ob38/03x, 17Ob15/10w, 4Ob77/15z, 4Ob13

Norm: MSchG §4 Abs1 Z3ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Ob ein Zeichen zur Bezeichnung bestimmter Gattungen von Waren oder Dienstleistungen im Verkehr allgemein gebräuchlich ist, ist eine Rechtsfrage, wenn zu deren Beurteilung die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder dessen Fachwissen ausreicht. - "EXPO - Technik" Entscheidungstexte 4 Ob 76/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 4 Ob 76/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1990

RS OGH 1990/5/30 4Ob76/90, 4Ob9/94

Norm: MSchG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Registrierung beschreibender Zeichen ist die Verkehrsdurchsetzung als höherer Grad der Verkehrsgeltung: Wo Wörter monopolisiert werden sollen, die der Sprachgebrauch nur schwer entbehren kann, muß die Kennzeichnungskraft unter Anlegung eines strengen Maßstabes einhellig oder nahezu einhellig bejaht werden. OPM 23.2.1983, Om 3/82; Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Ber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1990

TE OGH 1990/1/30 4Ob148/89

Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und der Erstbeklagten ist die Organisation und die Durchführung von Reiseveranstaltungen; die Zweitbeklagte ist ein Textilhandelsunternehmen. Die Erstbeklagte warb für eine 5 Tage dauernde Verkaufsreise in die Toscana mit einer Postwurfsendung, in der als Hinweis auf den Veranstalter die Bezeichnung "R*** H***-REISEN, Tel. 07262/8230", aufschien. Der Prospekt war mit einer Antwortpostkarte versehen, die an "H***-REISEN, R***-OMN... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1990

TE OGH 1989/11/7 4Ob138/89

Entscheidungsgründe: Rosina F*** ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit der Priorität vom 29. Dezember 1981 für Waren der Kl. 5: Mikro-Organismenkulturen, Erzeugnisse für die Gesundheitspflege; Kl. 30: Tee und Kl. 32: Präparate für die Zubereitung von Getränken eingetragenen Marke Nr. 99.669 "Kombucha nach Dr. S***". Dabei ist das Wort "Kombucha" in Zierschrift geschrieben, während für die Worte "nach Dr. S***" gewöhnliche Druckbuchstaben verwende... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1989

RS OGH 1989/11/7 4Ob138/89, 17Ob17/07k

Norm: MSchG §4MSchG §4 Abs1 Z5UWG §9 C1
Rechtssatz: Gegenüber dem legitimen Freihaltebedürfnis der Mitbewerber versagt die Möglichkeit des Ausweichens auf Ersatzbezeichnungen; jeder Mitbewerber hat das Recht, eine Warengattung unter sämtlichen allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen anzubieten und damit auch jene Verkehrskreise anzusprechen, die vielleicht nur jene Bezeichnung kennen, die ein Mitbewerber für sich zu monopolisieren sucht. Der geg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1989

RS OGH 1989/11/7 4Ob138/89, 17Ob17/07k

Norm: MSchG §4MSchG §4 Abs1 Z5UWG §9 C1
Rechtssatz: Gegenüber dem legitimen Freihaltebedürfnis der Mitbewerber versagt die Möglichkeit des Ausweichens auf Ersatzbezeichnungen; jeder Mitbewerber hat das Recht, eine Warengattung unter sämtlichen allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen anzubieten und damit auch jene Verkehrskreise anzusprechen, die vielleicht nur jene Bezeichnung kennen, die ein Mitbewerber für sich zu monopolisieren sucht. Der geg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1989

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