Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 1 Abs 1 IESG enthält hinsichtlich der Aufzählung der der Konkurseröffnung gleichzuhaltenden Tatbestände in den Z 1 bis 6 keinen sprachlichen Hinweis, dass nur diese Tatbestände im Sinne einer taxativen Aufzählung einer Konkurseröffnung gleichzuhalten sind; ebensowenig enthält er den Hinweis, dass es sich um eine demonstrative Aufzählu... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2IESG §1 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die amtswegige Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 2 ALöschG in Verbindung mit der Zurückweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung wegen Fehlens eines die Parteifähigkeit begründenden Vermögens ist einer Ablehnung mangels hinreichenden Vermögens (§ 1 Abs 1 Z 3 IESG) gleichzuhalten. Entscheidungstexte 8 ObS 60/00g Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art1EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3IESG §1 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die von einem österreichischen Gericht erfolgte Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ist ausreichend, um dem Arbeitnehmer aus einem EU-Staat (und daher auch einen österreichischen Arbeitnehmer) Ans... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art1EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Ein Doppelanspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld nach österreichischem und deutschem Recht ist grundsätzlich denkbar. Bei Doppelansprüchen muss sich der Arbeitnehmer im Ausland erwirkte Zahlungen anrechnen lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2 Abs1 litbIESG §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat keine Zahlungen zu leisten, wenn die Konkurseröffnung mangels inländischer Gerichtsbarkeit zurückgewiesen wird. In diesem Fall sieht weder die Insolvenzrichtlinie selbst noch eine hiezu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einen Anspruch auf Befriedigung aus der Garantieeinrichtu... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art1EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3IESG §1 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die von einem österreichischen Gericht erfolgte Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ist ausreichend, um dem Arbeitnehmer aus einem EU-Staat (und daher auch einen österreichischen Arbeitnehmer) Ans... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2 Abs1 litbIESG §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat keine Zahlungen zu leisten, wenn die Konkurseröffnung mangels inländischer Gerichtsbarkeit zurückgewiesen wird. In diesem Fall sieht weder die Insolvenzrichtlinie selbst noch eine hiezu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einen Anspruch auf Befriedigung aus der Garantieeinrichtu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128KO §25IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Arbeitnehmer zum Verlassenschaftskurator seines verstorbenen Arbeitgebers bestellt, übt er Arbeitgeberfunktionen aus und ist daher nicht mehr als Arbeitnehmer anzusehen, sodaß ihm im Falle späterer Konkurseröffnung über die Verlassenschaft seines verstorbenen Arbeitgebers kein Insolvenz-Ausfallgeld gebührt, und zwar auch nicht für die Zeit nach Konkurseröffnung, sofern er vom Masseverwal... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2 Abs2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Aus Art 2 Abs 2 der Richtlinie des Rates 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenzrichtlinie) ergibt sich, dass der in der Richtlinie verwendete Arbeitnehmerbegriff ausschließlich nach innerstaatlichem Rech... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG §3a
Rechtssatz: Aus der zeitlichen Limitierung des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt für Zeiten vor der Konkurseröffnung ist nur zu schließen, daß nunmehr das Zuwarten mehr als sechs Monate (§ 3a IESG idF IESG-Nov 1997, BGBl I 107) zum Verlust der Sicherung führt. Daraus folgt nicht, daß ein Lohnrückstand von sechs Monaten für die Zeit vor Konkurseröffnung (oder einem nach § 1 Abs 1 IES... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 Abs1 IFGmbHG §2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Der im Rahmen der Vorgesellschaft handelnde Geschäftsführer ist Arbeitgeber, wenn es in der Folge nicht zur Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch kommt. In diesem Fall sind Entgeltansprüche der vom Geschäftsführer eingestellten Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem IESG gesichert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z2
Rechtssatz: Darunter fällt auch der dem Arbeitnehmer durch Nichtauszahlung des vom Arbeitgeber als Drittschuldner einbehaltenen Entgeltes an dem Gläubiger entstandene Schaden; dazu gehören auch weitere Exekutionskosten und Verzugszinsen. Entscheidungstexte 8 ObS 211/98g Entscheidungstext OGH 24.08.1998 8 ObS 211/98g ... mehr lesen...