Norm
IESG §1 Abs1 Z2Rechtssatz
Darunter fällt auch der dem Arbeitnehmer durch Nichtauszahlung des vom Arbeitgeber als Drittschuldner einbehaltenen Entgeltes an dem Gläubiger entstandene Schaden; dazu gehören auch weitere Exekutionskosten und Verzugszinsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110690Dokumentnummer
JJR_19980824_OGH0002_008OBS00211_98G0000_001