Norm
ALöschG §2Rechtssatz
Die amtswegige Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 2 ALöschG in Verbindung mit der Zurückweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung wegen Fehlens eines die Parteifähigkeit begründenden Vermögens ist einer Ablehnung mangels hinreichenden Vermögens (§ 1 Abs 1 Z 3 IESG) gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113339Dokumentnummer
JJR_20000309_OGH0002_008OBS00060_00G0000_001