Norm: ABGB §879 CIIo2AVRAG §3 Abs1IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Die im AVRAG vorgesehene Eintrittsautomatik wirkt unabhängig vom Wollen der Beteiligten, insbesondere des bisherigen und des neuen Betriebsinhabers. Umgehungsgeschäfte zwischen dem bisherigen Betriebsinhaber und dem neuen Betriebsinhaber, die darauf abzielen, die Eintrittsautomatik des AVRAG und die damit verbundene Haftung des Betriebserwerbers für sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG idF BGBl I 142/2000 §3a Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Neuregelung des § 3a IESG bereits in der Fassung der Novelle BGBl I 142/2000 wird nunmehr regelmäßig im Rahmen des Fremdvergleiches allein aus der zeitlichen Komponente ein bedingter Vorsatz zum Missbrauch der Sicherungseinrichtung wohl kaum mehr zu erschließen sein. Entscheidungstexte 8 ObS 195/02... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Richtet sich der Entgeltanspruch oder sonstige Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis nicht gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber, sondern - zulässig vereinbart, da die Entgeltleistung nicht ein notwendiges Element des Arbeitsvertrages ist - nur gegen einen Dritten, so besteht aus dem deutlichen Wortlaut des Gesetzes heraus kein gesicherter Anspruch. Konkurseröffnung über das Vermögen des (ehemaligen) Arbeitgebers bezieh... mehr lesen...