Norm: IESG §1 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags gegen einen im Vereinsregister ohne Abwicklung gelöschten Verein mangels Vermögens stellt eine Entscheidung des Insolvenzgerichts im Sinn des Art 2 Abs 1 der RL 2008/94/EG dar. Eine derartige Entscheidung ist dem Sicherungstatbestand des § 1 Abs 1 Z 3 IESG (Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 68 IO wegen Vermögenslosigkeit) zu unterstellen. ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Seit der Rechtslage ab BGBl I 2007/104 haben auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG Anspruch auf Insolvenzgeld. Nach der Zweckbestimmung der IESG?Sicherung fallen typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die besonderen Unternehmer(Arbeitgeber)Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft aus diesem besonderen Schutzbereich heraus. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand die Ausübung de... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 IESG § 1 heute IESG § 1 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 218/2021 IESG § 1 gültig von 01.07.2021 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 IESG § 1 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 2006 bis zu seinem berechtigten vorzeitigen Austritt am 17. 3. 2008 Arbeitnehmer des G***** P***** bzw - nach dessen Tod - seiner Verlassenschaft. Er leistete vom 3. 9. 2007 bis 2. 3. 2008 den Präsenzdienst. Am 5. 5. 2008 machte er seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber mit Klage geltend. Mit Beschluss vom 28. 5. 2008 wurde über das Vermögen der Verlassenschaft des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Ergebnis vom 1. 4. 2002 bis 10. 9. 2006 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt, dessen Inhaber am 6. 7. 2006 starb. Der Kläger, der in den letzten drei Jahren vor der Beendigung keinen Urlaub konsumiert hatte, erhielt aus Anlass der Beendigung weder eine Abfertigung noch eine Urlaubsersatzleistung. Noch vor der Beendigung erfolgte am 29. 8. 2006 eine Gläubigerkonvokation im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Mit Schreiben vom 30. 11. 2006 m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 8. 2004 bis 7. 6. 2006 als Kochlehrling in einem Gasthaus beschäftigt. Ihm gebührte ab 1. 5. 2006 eine monatliche Lehrlingsentschädigung in Höhe von 525 EUR brutto sowie eine monatliche Dienstkleidungspauschale von 32,75 EUR. Er hat zuletzt für den Monat April 2006 das ihm zustehende Entgelt ausbezahlt erhalten. Das Lehrverhältnis endete am 7. 6. 2006 im beiderseitigen Einvernehmen. Am 26. 6. 2006 verstarb sein Arbeitgeber. Be... mehr lesen...
Norm: IESG idF vor BGBL I Nr 102/2005 §1 Abs1KO §240 Abs1
Rechtssatz: Ein völkerrechtlicher Vertrag ist für die Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld dann nicht erforderlich, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen des (hier bereits anwendbaren) § 240 Abs 1 KO vorliegen. Insoweit verdrängt die Bestimmung des § 240 Abs 1 KO die in § 1 Abs 1 IESG idF vor der Novelle BGBl I Nr 102/2005 noch vorgesehene Notwendigkeit des Vorliegens eines völkerrechtlich... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Tatbestände des §1 Abs1 Z3 bis 5 IESG setzen die Vermögenslosigkeit des vormaligen Arbeitsgebers voraus. Entscheidungstexte 8 ObS 28/05h Entscheidungstext OGH 19.12.2005 8 ObS 28/05h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120414 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Tatbestände des §1 Abs1 Z3 bis 5 IESG setzen die Vermögenslosigkeit des vormaligen Arbeitsgebers voraus. Entscheidungstexte 8 ObS 28/05h Entscheidungstext OGH 19.12.2005 8 ObS 28/05h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120414 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Tatbestände des §1 Abs1 Z3 bis 5 IESG setzen die Vermögenslosigkeit des vormaligen Arbeitsgebers voraus. Entscheidungstexte 8 ObS 28/05h Entscheidungstext OGH 19.12.2005 8 ObS 28/05h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120414 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Tatbestände des §1 Abs1 Z3 bis 5 IESG setzen die Vermögenslosigkeit des vormaligen Arbeitsgebers voraus. Entscheidungstexte 8 ObS 28/05h Entscheidungstext OGH 19.12.2005 8 ObS 28/05h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120414 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Es wäre unsachlich und gleichheitswidrig, trotz entsprechender Beitragsleistung (beziehungsweise Versicherungspflicht) die Leistung von Insolvenz-Ausfallgeld nur deshalb zu versagen, weil der Arbeitgeber in Österreich keine Niederlassung oder Betriebsstätte oder kein Vermögen hat. Entscheidungstexte 8 ObS 18/04m Entscheidungstext OGH 08.09.2005 8 ObS ... mehr lesen...