Norm
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art1Rechtssatz
Die von einem österreichischen Gericht erfolgte Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ist ausreichend, um dem Arbeitnehmer aus einem EU-Staat (und daher auch einen österreichischen Arbeitnehmer) Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld nach österreichischem Recht zu geben, auch wenn er im Ausland für seinen (ehemaligen) österreichischen Arbeitgeber tätig geworden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113065Im RIS seit
26.02.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013