RS OGH 2000/1/27 8ObS148/99v, 8ObS19/11v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2000
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Norm

EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art1
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3
IESG §1 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die von einem österreichischen Gericht erfolgte Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ist ausreichend, um dem Arbeitnehmer aus einem EU-Staat (und daher auch einen österreichischen Arbeitnehmer) Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld nach österreichischem Recht zu geben, auch wenn er im Ausland für seinen (ehemaligen) österreichischen Arbeitgeber tätig geworden ist.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 148/99v
    Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 ObS 148/99v
    Veröff: SZ 73/22
  • 8 ObS 19/11v
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 8 ObS 19/11v
    Vgl auch; nur: Die von einem österreichischen Gericht erfolgte Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ist ausreichend, um dem Arbeitnehmer aus einem EU-Staat Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld nach österreichischem Recht zu geben. (T1)
    Beisatz: Nunmehr EG-RL 2008/94/EG. (T2)
    Bem: Vgl RS0127562. (T3)
    Veröff: SZ 2011/152

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113065

Im RIS seit

26.02.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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