RS OGH 2000/1/27 8ObS148/99v

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Veröffentlicht am 27.01.2000
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Norm

EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2 Abs1 litb
IESG §1 Abs1 Z5

Rechtssatz

Der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat keine Zahlungen zu leisten, wenn die Konkurseröffnung mangels inländischer Gerichtsbarkeit zurückgewiesen wird. In diesem Fall sieht weder die Insolvenzrichtlinie selbst noch eine hiezu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einen Anspruch auf Befriedigung aus der Garantieeinrichtung dieses Staates vor; vielmehr ist nach Art 2 Abs 1 lit b der Insolvenzrichtlinie Voraussetzung, dass die "Behörde" zuständig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113066

Dokumentnummer

JJR_20000127_OGH0002_008OBS00148_99V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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