Norm
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art2 Abs1 litbRechtssatz
Der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat keine Zahlungen zu leisten, wenn die Konkurseröffnung mangels inländischer Gerichtsbarkeit zurückgewiesen wird. In diesem Fall sieht weder die Insolvenzrichtlinie selbst noch eine hiezu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einen Anspruch auf Befriedigung aus der Garantieeinrichtung dieses Staates vor; vielmehr ist nach Art 2 Abs 1 lit b der Insolvenzrichtlinie Voraussetzung, dass die "Behörde" zuständig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113066Dokumentnummer
JJR_20000127_OGH0002_008OBS00148_99V0000_004