Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.02.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 16.03.2017, W134 2147309-2/31E, wurde der oben genannte Nachprüfung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Holzfenstern und Holzglasfassaden. Die Antragsgegnerin ist eine gesetzliche Sozialversicherungsanstalt. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren nach dem Bestbieterprinzip zur Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin hinsichtlich der Lose 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Burgtheater GmbH, die Volksoper Wien GmbH sowie die Wiener Staatsoper GmbH, vertreten durch die ART for ART Theaterservice GmbH (in der Folge: Auftraggeberinnen), schrieben die gegenständliche Leistung "ART for ART - Publikumsdienste in den österreichischen Bundestheatern" in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Burgtheater GmbH, die Volksoper Wien GmbH sowie die Wiener Staatsoper GmbH, vertreten durch die ART for ART Theaterservice GmbH (in der Folge: Auftraggeberinnen), schrieben die gegenständliche Leistung "ART for ART - Publikumsdienste in den österreichischen Bundestheatern" in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2016, beim BVwG eingelangt am 06.12.2016, begehrte die Antragstellerin die Feststellung, dass die Erklärung des Widerrufs rechtswidrig war sowie die Unwirksamerklärung des Widerrufs, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 24.01.2017, W134 2141459-1/15, wurde der oben gena... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage ergibt sich zum derzeitigen Stand Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Instandhaltungs-Dienstleistungen für Schienenfahrzeuge. Die Antragsgegnerin ist Sektorenauftraggeberin für derartige Dienstleistungen. Die Antragsgegnerin führt ein Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Instandhaltungsdienstleistungen für fünf Schienenp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) zog - nach Einbringung eines Nachprüfungsantrags am 05.12.2016 - mit einem per ERV am 21.12.2016 nach Amtsstundenende eingereichten Schriftsatz (jedenfalls auch) sämtliche noch beim BVwG offenen Anträge iZm der Anfechtung der zu ihren Lasten ergangenen Ausscheidensentscheidung zurück und begehrte - von der Justizverwaltung zu erledigend, siehe idZ § 3 BVwGG iZm der hier anstehenden Justizverwalt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 19. Oktober 2016 beantragte die Bewerbergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX, und 2. XXXX, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die Rahmenvereinbarung mit XXXX ( in der Folge auch: XXXX) abschließen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündliche... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsanträge) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsanträge) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bundesaltlastensanierungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Antragsgegnerin) eröffnete ein offenes Vergabeverfahren mit vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich, nach welchem ein Dienstleistungsvertrag, u.a. über den Transport und die Behandlung der im Zuge der Sanierung des genannten Objektes anfallenden Abfälle, mit einem zuvor nach dem Bestbieterprinzip ermittelten Unternehm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, dessen Gegenstand u.a. die Erstellung von e-procurement-Lösungen (u.a. Beratung, Softwareentwicklung) ist. Die Antragsgegnerin ist die zentrale Beschaffungsstelle für Aufträge im Bereich der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Diagnostika. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich, vergebende Stelle das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, vertreten durch das Kommando Einsatzunterstützung (im Folgenden: Antragsgegnerin). 1. Vergabeverfahren Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip zur Vergabe von Lieferungen (Integ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Ziffer eins Am 26. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft 1. BBBB, 2. Ziffer 2 AAAA, XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorferstraße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot, den Ersatz der Pauschalgebühr, Akteneinsicht und die Erlassung ein... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erweiterung und Funktionssanierung der Elektrotechnikanlagen einer bestimmten Schule in Auftrag zu geben. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zweck eröffnete die Antragsgegnerin das offene Verfahren mit Bestbieterprinzip und vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich, nach welchem ein Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) stellte am 17.10.2016 neben zwei Nichtigerklärungsbegehren und einem eV - Begehren die im
Spruch: wiedergegebenen weiteren Begehren. Die ASt entrichtete rücksichtlich der Feststellungsbegehren wegen deren zumindest teilweiser Zurechenbarkeit zum Feststellungstatbestand des § 331 Abs 1 Z 1 BVergG auch Pauschalgebühren für die vorgetragenen Feststellungsbegehren, die nach Zurückziehung gemäß § 31... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.09.2015, beim BVwG eingelangt am 23.09.2015, stellte die Antragstellerin diverse Nachprüfungsanträge und die im
Spruch: genannten Anträge, sowie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein in Österreich zugelassenes, privates Eisenbahnverkehrsunternehmen (idF: "EVU") mit Sitz... mehr lesen...