Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG langten mit einem Schriftsatz der anwaltlich vertretenen ASt vom (datiert) 16.02.2016 zwei Begehren auf Nichtigerklärung zweier gesondert anfechtbarer Entscheidungen und ein Eventualfeststellungsantrag (mit verschiedenen feststellungsbezüglichen Begehren) ein. Sowohl zusammen mit den beiden gesondert zu erledigenden Nichtigerklärungsbegehren als auch zusammen mit dem Eventualfeststellungsantrag wurde je ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. September 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 11. September 2017 eingelangt, beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Christian Fink, Stiftgasse 21/16, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. September 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 11. September 2017 eingelangt, beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Christian Fink, Stiftgasse 21/16, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2017 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, sowie Anträge auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.07.2017, W123 2163533-1/4E, wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte als
Gründe: für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Zuschlagsentscheidung im Wesentlichen vor, dass die Ausschreibung verlange, dass der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft "kritische Leistungen" oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen selbst erbringen müsse. Die Leistungsgruppe 14 "... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.06.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, sowie Anträge auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, Bestellung eines Sachverständigen, Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Ersatz der entrichteten ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 13. Jänner 2017 beantragte die XXXX, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "KS Vöcklabruck Neu – Trockenbauarbeiten" der Auftraggeberin OÖ Gebietskrankenkasse, Gruberstraße 77, 4021 Linz, vertreten durch die Harrer Schneider Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG, schrieb im Oktober 2016 die gegenständliche Leistung "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" in neun Losen in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer (je Los) für eine fünfjährige L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Juni 2017 beantragte die XXXX, vertreten durch Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte OG, Esslinggasse 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Nichtigerklärung der Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von 2. Juni 2017, G S94510/82-KA/2017, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2 bi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 23.05.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie zwei Gebührenersatzbegehren (getrennt für den Nachprüfungs- und den eV - Antrag). Am 30.05.2017 teilte die ASt mit, dass ihre Anträge hinsichtlich der Lose 1 und 8 bis 42 zurückgezogen würden, dass betreffend die Lose 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin Eventveranstaltungs-Dienstleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich vertreten den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden: Antragsgegnerin). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages betreffend das Eventmanagement für die Veranstaltung "Tag des Sports 2017". Die Antragsgegnerin eröffnete das das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Beka... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin Eventveranstaltungs-Dienstleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich vertreten den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden: Antragsgegnerin). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages betreffend das Eventmanagement für die Veranstaltung "Tag des Sports 2017". Die Antragsgegnerin eröffnete das das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Beka... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2017, der XXXX den Zuschlag erteilen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin Eventveranstaltungs-Dienstleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich vertreten den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden: Antragsgegnerin). Ziel des Vergabever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte – soweit für das gegenständige Verfahren entscheidungserheblich – insbesondere folgende Ausscheidensgründe vor, die aus Ihrer Sicht nicht vorliegen würden: Hardwareanforderungen Haupt- und Nebenarbeitsplätze sowie Mithörplätze: Bei Verwendung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Nachprüfungsantrag der ASt gegen die Zuschlagsentscheidung, wie beim BVwG zur Verfahrenszahl W131 2151745-2 protokolliert, wurde vom BVwG abgewiesen, nachdem die ASt zuvor für das Nachprüfungs- und eV – Begehren betreffend das gegenständliche offene Vergabeverfahren über einen Bauauftrag im Unterschwellenbereich Pauschalgebühren in einer dem Gesetz entsprechenden Höhe von 4.617,00 Euro Euro entrichtet hatte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeber schrieben im November 2015 die gegenständlichen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nach § 25 Abs. 5 BVergG zum Abschluss von zwei nebeneinander bestehenden Rahmenvereinbarungen mit einem (einzigen) Unternehmer aus. Der geschätzte Auftragswert betrug EURO 10.868.000,00. 1. Die Auftraggeber schrieben im November 2015 die gegenständlichen Leistungen im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen vom 16.02.2017, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG, schrieb im Oktober 2016 die gegenständliche Leistung "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" in neun Losen in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer (je Los) für eine fünfjährige L... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Mit Schriftsatz vom 9. März 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 10. März 2017 eingelangt, beantragte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 3 des Schreibens) "Das Ersuchen in der Verhandlung vom 16.2.2017 sowie mit Schreiben vom 24.2.2017 um Ermöglichung einer Teststellung wird als verspätet zurückgewiesen.", der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 2 des Schreib... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die XXXX, ist Anbieterin von Wartungsleistungen für Schienenfahrzeuge (im Folgenden: Antragstellerin). Die Antragsgegnerin, RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER AG, Wulkaprodersdorf, ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Folgenden: Antragsgegnerin). Die römisch 40 , ist Anbieterin von Wartungsleistungen für Schienenfahrzeuge (im Folgenden: Antragstellerin). Die Antragsgegnerin, RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER AG, Wulkaprodersdorf, ist ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...