Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. römisch 40 2. XXXX (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. 2. römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauerma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 30.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) die Nichtigerklärung Nichtigerklärung der Entscheidung der ASFINAG Service GmbH über die Nichtzulassung zur Teilnahme am an den Architekturwettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren sowie der Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen an XXXX als Gewinner sowie an die weiteren ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 30.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) die Nichtigerklärung Nichtigerklärung der Entscheidung der ASFINAG Service GmbH über die Nichtzulassung zur Teilnahme am an den Architekturwettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren sowie der Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen an XXXX als Gewinner sowie an die weiteren ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) brachte am 23.05.2016 einen Nachprüfungsantrag beim BVwG ein, mit welchem eindeutig gegen eine Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren vorgegangen werden sollte. Mit diesen Anträgen waren ein bereits erledigter Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Beschluss zu W131 2126606-1/3E) und ein Gebührenersa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Architekturleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Autobahnen und Schnellstraßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFiNAG) (vergebende Stelle: ASFiNAG Service GmbH) (im Folgenden: Antragsgegnerin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagssentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). 2. Am 14.04.2016 wurde das vom BVwG ursprünglich mit eV erlassene Zuschlagsverbot aufgehoben und teilte danach der ORF unstrittig die Zuschlagserteilung mit. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die A , vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben, den Ersatz der Pauschalgebühr wie im
Spruch: unter B) wiedergegeben und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge
Betreff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 11.04.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens - und Zuschlagsentscheidung vom 04.04.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Dienstleistungen im Bereich der Altlastensanierung. Die Antragsgegnerin ist die Bundesaltlastensanierungsges.m.b.H, deren Aufgabe es u.a. ist, Projekte der Altlastensanierung durchzuführen und die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Dienstleistungen der Bauaufsicht und Baustellenkoordination. Die Antragsgegnerin ist die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Die Antragsgegnerin führt ein Verhandlungsverfahren im Oberschwellenb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 06.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 29.04.2016 mitgeteilten Zuschlagsentscheidung, im Vergabeverfahren "Erneuerung der Strahlenwarnanlage des Atominstituts der TU Wien (Standort: Stadionallee ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 06.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 29.04.2016 mitgeteilten Zuschlagsentscheidung, im Vergabeverfahren "Erneuerung der Strahlenwarnanlage des Atominstituts der TU Wien (Standort: Stadionallee ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 1. April 2016 beantragte die A, vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 28.12.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren "Lieferung von Einsatz- Und Trainingsmunition" beteiligt... mehr lesen...