Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat am 20.12.2017 mit einem Nachprüfungsantrag eine Ausscheidensentscheidung aus der Vergabe laut Entscheidungskopf angefochten, damit einen eV - Antrag verbunden und Pauschalgebühren von 3078,00 Euro entrichtet. 2. Die AG hat die Ausscheidensentscheidung mit Schreiben vom 28.12.2017 zurückgenommen. 3. Die ASt hat mit Schriftsatz vom 09.01.2018 vor Erlassung des Beschlusses über den Antrag auf Erlassung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die XXXX , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie begehrt, das Bundesverwaltungsgericht möge, 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die römisch 40 , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die XXXX , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie begehrt, das Bundesverwaltungsgericht möge, 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die römisch 40 , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberinnen, die Republik Österreich (Bund), die Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs sowie weitere Auftraggeber entsprechend der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Drittkundenlisten, schrieben die verfahrensgegenständliche Leistung "Gütertransporte, Übersiedlungen und Kühllogistik - GZ 3292.02934" in zwei Losen im Juli 2017 als Dienstleistungsauftrag in einem offenem Verfahren mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt, Imbergstraße 19, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung des erneuten Aufrufs zum Wettbewerb, Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabev... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt, Imbergstraße 19, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung des erneuten Aufrufs zum Wettbewerb, Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabev... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) sowie einen Pauschalgebührenersatzantrag. 2. Nach Erlassung der eV wurden der Nachprüfungsantrag (zu W131 2187559-2) und der zu W131 2187559-3 protokollierte Pauschalgebührenersatzantrag zurückgezogen und an Stell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) sowie einen Pauschalgebührenersatzantrag. 2. Nach Erlassung der eV wurden der Nachprüfungsantrag (zu W131 2187559-2) und der zu W131 2187559-3 protokollierte Pauschalgebührenersatzantrag zurückgezogen und an Stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19.01.2018 stellte die Antragstellerin Anträge auf Feststellung, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018, W123 2183623-1/24E, wurde der Feststellungsantrag wegen Verfristung zurückgewiesen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 08.01.2018 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit Erkenntnis vom 23.02.2018 mit der GZ W138 2182130-2/22E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W138 2182130-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelrichterbesetzung zu entscheiden und dabei abseits von Sonderverfahrens... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 21.12.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 22.12.2017 eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens und Nichtigerklärung der "Entscheidung zur Bekanntgabe der Zuschlagserteilung vom 12.12.2017" verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Aussetzung der Entscheidung über die definitive Zuschlagserteil... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 2... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Das BVwG hat im Jahr 2016 den Nachprüfungsantrag gemäß Entscheidungskopf zurückgewiesen und die Pauschalgebührenersatzanträge abgewiesen. Der VwGH hat mit seinem im Dezember 2017 ergangenen Erkenntnis zur Zl Ra 2017/04/0003 diese Entscheidungen des BVwG aufgehoben. Gerichtsintern ist seit 22.01.2018 für die damit seit Zustellung des vorbezogenen VwGH - Erk an das BVwG erneut offenen Rechtsschutzanträge (inklusive den Pauschalgebüh... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 04.01.2018 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit dem am 13.02.2018 mündlich verkündeten und am 13.02.2018 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis mit der GZ W131 2181786-2/25E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2181786-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15.12.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "PVA – Psychatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West" der Auftraggeberinnen Pensionsversicherungsanstalt, Wiener Gebietskrankenkasse, Burgenländische Gebietskrankenkasse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2017, beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Kathrin Hornbanger, Landstraßer Hauptstraße 1/5, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 14.12.2017 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit dem am 16.01.2018 mündlich verkündeten und am 22.01.2018 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis mit der GZ W131 2179704-2/40E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2179704-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge auch kurz: BVwG) am selben Tage eingelangt, begehrte die gefährdete Partei XXXX (in der Folge auch: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Gegnerin der gefährdeten Partei Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (in der Folge auch: ASFINAG oder Auftraggeberin) vom 09.01.2018, der XXXX (in der Folge au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 11.12.2017 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, sowie Anträge auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2017, W123 2179259-1/2E, wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. November 2017 beantragte die Bietergemeinschaft 1. XXXX, 2. XXXX vertreten durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Oktober 2017, Akteneinsicht, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebüh... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 16.10.2017 gestellter Nachprüfungsantrag wurde am 12.12.2012 mit dem Beschluss zu W131 2173580-2/41E zurückgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2173580-2 und W131 2173580-3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelrichterbesetzung zu entscheiden und dabei abseits von Sonderve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 16.10.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "1010 Wien, Schillerplatz 3, Akademie der bildenden Künste – Bestandssanierung, Fassadensanierung" der Auftraggeberin Bundesimmobiliengesellschaft m. b.H. 2. Die Antragstellerin bezahlte Pauschalgebühren ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2017 beantragten die Erstantragstellerin und die Zweitantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Eisenbahnachse München – Verona Brenner Basistunnel – AP218 Baulos Pfons Brenner" der Auftraggeberin, Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE. 2. Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2017 beantragten die Erstantragstellerin und die Zweitantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Eisenbahnachse München – Verona Brenner Basistunnel – AP218 Baulos Pfons Brenner" der Auftraggeberin, Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE. 2. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Kostenersatz. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.2017, W123 2171271-1/2E, wurde dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: Mit Schreiben vom 15.09.2017 habe der Auftraggeber der Antragstellerin mitgeteilt, dass der Zuschlag der XXXX Gesellschaft m. b.H. erteilt werden solle und das Angebot der Antragstellerin gleichzeitig auszuscheiden sei, da die Antragstellerin vermeintlich vorhandene echte Biete... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28. Juli 2017 beantragte die XXXX, vertreten durch die Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Letztangebotsabgabe vom 8. Juni 2017 samt Ausschreibungsunterlagen für das Letztangebot, der Berichtigung Muster-Liefervertrag und Beilage C Anlage B-A Fahrzeugkasten vom 20. Juli 2017, der Berichti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG langten mit einem Schriftsatz der anwaltlich vertretenen ASt vom (datiert) 16.02.2016 zwei Begehren auf Nichtigerklärung zweier gesondert anfechtbarer Entscheidungen und ein Eventualfeststellungsantrag (mit verschiedenen feststellungsbezüglichen Begehren) ein. Sowohl zusammen mit den beiden gesondert zu erledigenden Nichtigerklärungsbegehren als auch zusammen mit dem Eventualfeststellungsantrag wurde je ei... mehr lesen...