Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung einer Forderung von S 970.792,19 im - am 5.2.1993 eröffneten - Konkurs über das Vermögen der gemeinschuldnerischen GmbH mit dem Vorbringen, sie sei seit der Gründung der Gesellschaft mit einer Stammeinlage von 100.000 S beteiligt, der (ehemalige) Ehegatte der Klägerin sei Gesellschafter mit einer Stammeinlage von 400.000 S und alleiniger Geschäftsführer gewesen. Sie habe aus ihrem - neben ihrer Stellung als Gesellschafterin un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.4.1939 geborene Kläger wurde von der Beklagten am 7.1.1969 als Arbeiter aufgenommen; zuletzt war er als Angestellter in der Funktion eines Abteilungsleiters tätig. Zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und dem Arbeiterbetriebsrat einerseits und der Geschäftsführung der Beklagten andererseits wurde eine "Betriebsvereinbarung" abgeschlossen, die am 27.6.1991 im Betrieb der Beklagten ausgehängt wurde und in der es unter anderem heißt: "Erkrankte und ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §97 Abs1 Z2 ArbVG §97 Abs1 Z13 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Angestelltenbetriebsrat der beklagten Partei begehrt die Feststellung, daß die Arbeitszeitverkürzung gemäß § 6 des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (im folgenden: KVABB) ab 1.5.1993 auf die Dienstverhältnisse der Angestellten, die bis zum 20.7.1993 eingetreten sind, Anwendung zu finden habe und brachte vor, daß mit den etwa 90 als Angestellten bei der beklagten Partei Beschäftigten jeweils bei Beginn des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886 ArbVG §29 ABGB § 886 heute ABGB § 886 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §31 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 31 heute ArbVG § 31 gültig ab 23.09.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der überwiegende Teil der Belegschaft der beklagten Partei - ca 1200 Arbeitnehmer - arbeitet an fünf Tagen pro Woche, lediglich ca 80 Arbeitnehmer haben eine 6-Tage-Woche. Bei der beklagten Partei ist es üblich, daß auch tageweise bzw halbtageweise Urlaub konsumiert wird. Nach dem Inkrafttreten des Urlaubsgesetzes 1977 wurden Urlaubstage (Arbeitstage) grundsätzlich mit dem Faktor 1,2 in Werktage umgerechnet. Da die beklagte Partei der Auffassung war, daß d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die Ergänzung einer Rechtsmittelschrift durch eine Replik mangels Vorliegens eines fehlerhaften Rechtsmittels wegen seiner Einmaligkeit unzulässig war, ist die "Replik" der beklagten Partei zur Revisionsbeantwortung der Klägerinnen zurückzuweisen (Gitschthaler in Rechberger, ZPO Kommentar Rz 12 zu § 85). Da die Ergänzung einer Rechtsmittelschrift durch eine Replik mangels Vorliegens eines fehlerhaften R... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs1 ArbVG §29 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §31 ArbVG §97 Abs1 Z4 ArbVG §109 Abs1 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 31 heute ArbVG § 31 gültig ab 23.09.2005 zuletzt geänd... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien gilt die am 27.2.1961 abgeschlossene freie Betriebsvereinbarung für die Dienstnehmer des Österreichischen Rundfunks (FBV). Über Jubiläumsgaben ist folgendes vereinbart: 1.) Vereinbarung vom 20.6.1963: ...."Jubiläumsgaben - Wirksamkeitsbeginn 1.1.1960 Folgende Jubiläumsgaben wurden vereinbart: anl. d. Vollendung d. 15.Dienstjahres - S 1.000 brutto anl. d. Vollendung d. 25.Dienstjahres - zwei Monatsgehälter, anl. d. Vollendung d. 30... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom klagenden Arbeiterbetriebsrat begehrten Feststellungen berechtigt sind, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom klagenden Arbeiterbetriebsrat begehrten Feststellungen berechtigt sind, zutreffend bejaht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die im Zusammenhang mit den Betriebsvereinbarungen vom 21.5.1987 (die die bisher gewährte Feiertagszulage von 2/26-stel des Monatsentgelts entzog) und vom 1.10.1987 (die die Diensteinteilung neu regelte) stehende Änderung der Arbeitszeit ab 1.6.1987 von 2.082 auf 1.978 jährlichen Regelarbeitsstunden eine schlüssige Ergänzung des Einzelarbeitsvertrages des Klägers bewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1.1.1982 in den Betrieb der Beklagten ein und leitete ab 1.11.1989 eine Filiale. Beim Eintritt des Klägers stand eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1975 samt Zusatzvereinbarung aus 1979 in Geltung. Im März 1987 schloß die Beklagte mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr, Fachgruppe Reisebüroangestellte und dem Zentralbetriebsrat der Beklagten mit Wirksamkeit a... mehr lesen...
Norm: ABGB §886 ArbVG §29 KSchG §3 KSchG §6 ABGB § 886 heute ABGB § 886 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: Kollektivvertrag oder KV) bestimmt ua folgendes: "§ 8 Gehaltsregelung (1)....................... (2) Die Besoldung erfolgt, soweit nicht durch Kollektivvertrag abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, analog dem Gehaltsschema der öffentlich Bediensteten des jeweiligen Bundeslandes entsprechend den Bestimmungen d... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §29 Branchenanhang zum Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungsmittelindustrie und Genussmittelindustrie Österreichs allg ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (im folgenden auch kurz: KV) enthält ua folgende Bestimmung: "§ 24 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Regelung der aus dem Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer entstammenden Angelegenheiten erfolgt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr.22/74 idgF. Der sogenannt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen mit Wirkung vom 1.Jänner 1985 eine "Betriebsvereinbarung" ab, in der sich unter anderem folgende Regelungen finden: ".... VI. Gehaltstafel und Gehaltsvorrückung römisch sechs. Gehaltstafel und Gehaltsvorrückung Die Gehaltstafel liegt dieser Vereinbarung bei. Die Angestellten rücken nach beiliegendem Gehaltsschema alle zwei Jahre in die nächsthöhere Gehaltsstufe vor. Vorrückungstermin ist das Datum des Eintritts. VII. Geha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist trotz des gegenteiligen Ausspruches des Berufungsgerichtes zulässig, da Gegenstand des Verfahrens vertragliche Ruhegenüsse sind (§ 46 Abs 3 iVm § 45 Abs 4 ASGG), so daß der gesetzwidrige Ausspruch als nicht beigesetzt anzusehen ist (vgl Kuderna, ASGG § 45 Erl 5 und 19). Die Revision ist trotz des gegenteiligen Ausspruches des Berufungsgerichtes zulässig, da Gegenstand des Verfahrens vertragliche Ruhegenüsse sind (Paragraph 46, Absatz 3, in Ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith, Dr. Petrag, Dr. Bauer und Dr. Ehmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** F*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt*****, wider die beklagte Partei Dr. P***** P*****, Rechtsanwalt, ***** als Masseverwalter ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §97 Abs1 Z4 ArbVG §109 Abs1 IESG §1 Abs3 Z1KO §27 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 KO §31 Abs1 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz:
Bei der Anfechtung einer Betriebsvereinbarung nach § 31 KO kommt es nur auf die Kenntnis (das Kennenmüssen) der Mitglieder des Betriebsrates (Betriebsaussch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger war vom 1.5.1960 bis 31.10.1964 und vom 1.2.1969 bis 31.5.1988 als technischer Angestellter und der Zweitkläger vom 27.8.1956 bis 2.5.1988 als Monteur bei der Firma H*** UND B*** AG (früher Wiener Brückenbau und Eisenkonstruktions AG; dann V*** Alpine H*** AG) beschäftigt. Der Erstkläger war seit Oktober 1970 im Betriebsrat dieses Unternehmens tätig und übte seit Februar 1984 die Funktion des Vorsitzenden des Angestelltenbetriebsrates aus. Üb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §97 Abs1 Z22 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/... mehr lesen...
Begründung: § 37 der "Betriebsvereinbarung" für die Arbeiter der beklagten Partei trifft für die Kündigung folgende Regelung: Paragraph 37, der "Betriebsvereinbarung" für die Arbeiter der beklagten Partei trifft für die Kündigung folgende Regelung: "(1) Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Arbeitsverhältnis kann vom Arbeiter jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. (2) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhä... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §97 Abs1 Z18 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §97 Abs1 Z18 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §97 Abs1 Z18 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz:
Bei Streitigkeiten über den Abschluß, die Abänderung oder die Aufhebung einer Betriebsvereinbarung im Rahmen der sogenannten fakultativen Mitbestimmung ist von Gesetzes... mehr lesen...