Norm: ArbVG §29KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs6
Rechtssatz: Die durch § 8 Abs 6 des Kollektivvertrages den Betriebsparteien erteilte Ermächtigung (§ 29 ArbVG), ein eigenes Besoldungsschema zu schaffen, umfasst auch die Regelung der Vorrückung. Entscheidungstexte 9 ObA 52/03t Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 ObA 52/03t ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §30 Abs1
Rechtssatz: Die Kundmachung der Betriebsvereinbarung ist Voraussetzung für deren normative Wirkung für die Arbeitnehmer. Die Formerfordernisse, insbesondere aber die Anforderungen an den späteren Nachweis ihrer Einhaltung dürfen nicht überspannt werden. Die konkret erforderliche Form ergibt sich aus den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes. Steht jedoch fest, dass grundsätzlich eine nach dem Inhalt, der generellen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §30 Abs1
Rechtssatz: Verweist eine als kundgemacht anzusehende Betriebsvereinbarung selbst wieder auf bestimmte Richtlinien, so ist auch dies mangels gegenteiliger Behauptungen als Nachweis für deren "Kundmachung" ausreichend, solange sich nicht herausstellt, dass den Arbeitnehmern der Zugang dazu verwehrt war. Entscheidungstexte 8 ObA 170/00h Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §32 Abs3
Rechtssatz: Bei Wegfall des gemäß § 29 ArbVG für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlichen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Vorbehaltes endet die Geltungsdauer jedenfalls einer normativen Betriebsvereinbarung. Dieses Erlöschen der Betriebsvereinbarung erfolgt ohne Nachwirkung. Entscheidungstexte 8 ObA 125/00s Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Verstößt eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung gegen absolut zwingendes Betriebsverfassungsrecht, ist dies von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 8 ObA 338/99k Entscheidungstext OGH 24.02.2000 8 ObA 338/99k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113335 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2ArbVG §29
Rechtssatz: Einzelfallregelungen in kollektiven Rechtsquellen (hier Betriebsvereinbarung) sind unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 197/98y Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y Veröff: SZ 72/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111956 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z16
Rechtssatz: Zum Abschluß von (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen über "Systeme der Gewinnbeteiligung". Als Regelungsinhalt für Betriebsvereinbarungen kommen nur solche Maßgrößen in Betracht, die auch die Ausgabenseite im Unternehmen berücksichtigen, nicht aber Größen wie Produktionswert, Umsatz, Investitionsvolumen, Produktivität pro Arbeitnehmer, Marktanteil etc (Anführung der Lehrmeinungen von Strasser und ... mehr lesen...