RS OGH 2000/12/21 8ObA170/00h

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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Norm

ArbVG §29
ArbVG §30 Abs1

Rechtssatz

Verweist eine als kundgemacht anzusehende Betriebsvereinbarung selbst wieder auf bestimmte Richtlinien, so ist auch dies mangels gegenteiliger Behauptungen als Nachweis für deren "Kundmachung" ausreichend, solange sich nicht herausstellt, dass den Arbeitnehmern der Zugang dazu verwehrt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114618

Dokumentnummer

JJR_20001221_OGH0002_008OBA00170_00H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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