Norm: AußStrg §18 A JN §42 Aa ZPO §411 Cb JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 411 heute ... mehr lesen...
Nach der Darstellung der Klage hat der Kläger - ein Hauptschullehrer - anläßlich einer im Frühjahr 1969 zwischen ihm und dem Beklagten, seinem vorgesetzten Bezirksschulinspektor, in der Hauptschule K stattgefundenen Unterredung, in deren Verlauf der Beklagte die Englischkenntnisse des Klägers anzweifelte, zur Widerlegung der Zweifel dem Beklagten eine von Prof Dr Z am 29. 3. 1969 ausgestellte schriftliche Bestätigung (eine Privaturkunde) lediglich zur Einsicht hingehalten, ohne sie ... mehr lesen...
Norm: JN §42 Ac ZPO §232 ZPO §233 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 232 heute ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, die der Ortsbausatzung für P (NÖ) widersprechende Abgrenzungsmauer zwischen den Liegenschaften P, S-gasse 21 und S-gasse 23 abzutragen und einen Zaun zwischen den beiden Liegenschaften zu errichten, welcher im Bereich der Vorgärten durchsichtig auszuführen sei, ab, weil der derzeitige Zustand der Grenzmauer zwischen den beiden Grundstücken der Streitteile dem öffentlichen Recht, nämlich ... mehr lesen...
Norm: JN §42 Ac ZPO §519 A ZPO §519 E4 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 519 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende, auf Zahlung von 3.100 S samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 1967 gerichtete Klage ist auf die Behauptung gestützt, dass die Beklagte seit dem Jahre 1967 Vereinsmitglied der Klägerin sei und dieser die einmalige Eintragungsgebühr von 100 S sowie die jährlichen Mitgliedsbeiträge von 1.000 S für die Jahre 1967, 1968 und 1969 schulde. Die Beklagte gab zu, der Klägerin im November 1967 als Mitglied beigetreten zu sein, sie wendete jedoch ein, dass erst bei ... mehr lesen...
Die Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 23. Dezember 1966 geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Klägerin und der Beklagte am 23. Dezember 1966 einen Vergleich, dessen Vereinbarungen - soweit sie hier von Belang sind - lauten: Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin als Unterhaltsbetrag 33% seines Nettoeinkommens aus seinem Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie 33% seines sonstigen ... mehr lesen...
Norm: EO §10a B JN §42 Aa ZPO §204 ZPO §240 ZPO §477 Abs1 Z6 EO § 10a gültig von 01.03.1992 bis 01.03.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1991 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b/3 AußStrG §16 BII2c JN §42 Aa JN §42 C ZPO §477 Abs1 Z6 D6 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §42 Aa JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 42 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AußStrG §1 B1 AußStrG §2 Abs2 Z1 B JN §41 JN §42 Ab ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 AußStrG Art. 18 § 1 heute AußStrG Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 B JN §42 C AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Am 24. Oktober 1929 schlossen Ing. Franz und Hedwig S. mit der Klägerin (einer deutschen Staatsangehörigen) in Klagenfurt einen Adoptionsvertrag ab. Das Amtsgericht Ulm erteilte dem Vertrag mit Beschluß vom 12. Dezember 1929 die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung. Am 24. Oktober 1929 schlossen Ing. Franz und Hedwig Sitzung mit der Klägerin (einer deutschen Staatsangehörigen) in Klagenfurt einen Adoptionsvertrag ab. Das Amtsgericht Ulm erteilte dem Vertrag mit Beschluß vom 12. D... mehr lesen...
Norm: JN §42 B JN §42 C JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 42 heute ... mehr lesen...
Über Antrag der Mehrheit der Miteigentümer des Hauses Wien 14, F.- Gasse 2, EZ.... Kat-Gem. Penzing, erkannte die Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien für den 13./14. Bezirk mit ihren Vorentscheidungen vom 31. Dezember 1961 und 24. Mai 1963, daß die unbedingt notwendigen Instandsetzungsarbeiten an dem genannten Hause einen Aufwand von 133.216.15 S und 91.967.72 S, d. s. zusammen 225.183.87 S, erfordern und die Tilgung dieser Kosten innerhalb eines Zeitraumes von zehn J... mehr lesen...
Der Kläger nimmt den wegen Übertretung gemäß § 431 StG. rechtskräftig verurteilten Zweitbeklagten als Lenker und den Erstbeklagten als Halter eines Lastkraftwagens auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm infolge eines Verkehrsunfalles erwachsen ist. Der Kläger nimmt den wegen Übertretung gemäß Paragraph 431, StG. rechtskräftig verurteilten Zweitbeklagten als Lenker und den Erstbeklagten als Halter eines Lastkraftwagens auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm infolge eines... mehr lesen...
Die Erblasserin errichtete eine letztwillige Erklärung, in der sie Edith K. geb. T. und Albert T. zu Erben einsetzte. Erstere erzielte im Rechtsstreit des Landesgerichtes für ZR8. Wien 10 Cg 346/61, die rechtskräftige Feststellung gegenüber Markus T. und Henny J., daß dieses Testament gültig ist. Sie beantragt, Albert T., weil er das Testament unterdrückt habe, vom Erbrecht auszuschließen, so daß sie alleinige Erbin sei. Weiters verlangt sie Enthebung des Verlassenschaftskurators un... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §42 JN §76 Abs3 Z1 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 42 heute ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2 JN §28 JN §42 Aa EO § 387 heute EO § 387 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 387 gültig von 01.06.2009 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 EO § 387 gültig von 01.05.1997 bis... mehr lesen...
Norm: JN §42 Ab JN §44 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 44 heute ... mehr lesen...
Die Klägerin hat gegen die Verlassenschaft nach Rupert B. eine Klage auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes von 28.200 S eingebracht. Die Klagegleichschrift und die Ladung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. Februar 1958 wurden dem Antrag der Klägerin gemäß der angeblichen Verlassenschaftskuratorin Anna O. zugestellt. Noch vor der Streitverhandlung gab die Klägerin dem Erstgericht bekannt, daß nicht Anna O., sondern Dr. Friedrich R. Verlassenschaftskurator der beklagten Partei sei.... mehr lesen...
Norm: JN §42 ZPO §237 Abs3 ZPO §240 Abs3 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 237 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §1 BIa JN §42 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Der Kläger brachte in seiner beim Bezirksgericht Liesing eingebrachten Klage vor, daß die Beklagte bis zum 22. Juni 1954 Hausbesorgerin seines Hauses gewesen und mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Arbeitsgerichtes Wien zu 9 Cr 342/54 die Aufkündigung des Hausbesorgervertrages für rechtswirksam erklärt worden sei. Die Beklagte habe daher ab 1. Juli 1954 für die weitere Benützung der Wohnung ein Benützungsentgelt von monatlich 150 S zu bezahlen, was der Beklagten auch mitg... mehr lesen...
Das Klagebegehren ist auf Räumung der von der Beklagten vor der Scheidung ihrer Ehe mit dem Kläger gemeinsam innegehabten Wohnung gerichtet, weil sich die Beklagte einen Tag vor Fällung des Scheidungsurteils hiezu verpflichtet habe. Das Erstgericht hat diesem Klagebegehren mit Versäumungsurteil vom 30. September 1955 stattgegeben; dieses Urteil ist mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen. Einen am 15. Oktober 1955 eingebrachten Antrag der beklagten Partei auf Wiedereinsetzun... mehr lesen...
Norm: JN §42 ZPO §477 Abs1 Z6 D6 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 477 heute ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §14 Abs1 JN §28 JN §42 Ac JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 42 heut... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der zu 4 C 517/52 beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage wurde der Gatte der Beklagten durch das von der Gattin des Klägers und zwei Mitklägern erwirkte Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Dezember 1937 zur Bezahlung von 7413 S 25 g s. A. verurteilt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der Anspruch des Gatten der Beklagten auf Ausfolgung der Erträgnisse eines Hauses gepfändet und zur Einziehung überwiesen. Es wurde auch ein exe... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück, weil die Sache nicht auf den Rechtsweg gehöre. Das Rekursgericht hob infolge Rekurses der klagenden Parteien auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die vorliegende Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Der Oberste Gerichtshof wies den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Rekursgerichtes zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der ... mehr lesen...
Norm: JN §41 JN §42 Ae ZPO §130 ZPO §240 Abs3 CIc ZPO §514 C2 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 JN § 42 heute ... mehr lesen...