Norm: ABGB §1409 Abs1 AABGB §1409 Abs1 CABGB §1409 Abs1 DABGB §1409 Abs1 EaEVÜ Art4IPRG §1 Abs1Rom I-VO Art4
Rechtssatz: Die Haftung aus Vermögensübernahme (§ 1409 ABGB) ist kollisionsrechtlich nicht an das Forderungsstatut anzuknüpfen. Andere mögliche Anknüpfungspunkte führen zur Anwendung österreichischen Rechts. Entscheidungstexte 3 Ob 183/13b Entscheidungstext OGH 29.10.2013 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Außervertragliche Schadenersatzansprüche im Sinn des § 48 Abs 1 IPRG sind alle Schadenersatzansprüche aus gesetzlicher Schadenshaftung. § 48 Abs 1 IPRG umfasst alle Haftungsarten, gleichgültig, ob es sich um Verschuldens-, Gefährdungs-, Risiko- (oder Erfolgs-)Haftung handelt. Die Grundsatzanknüpfung des § 48 Abs 1 Satz 1 IPRG [idF vor BGBl I 2009/109] verweist auf den Ort, an dem das den Schaden verur... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art2EuGVÜ Art5 Z2IPRG §1 Abs1JN §76aVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Rechtsschutzform zulässig ist, ist nach österreichischem Recht dem Verfahrensrecht zuzuordnen, auch wenn materiellrechtlich ausländisches Recht anzuwenden ist. Nach dem Grundsatz der lex fori kommt daher für die Zulässigkeit der Klageform allein österreichisches Verfahrensrec... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §35
Rechtssatz: Die Strafsanktionierung der Normverletzung ist ein relativ sicheres Indiz für den Eingriffsnormencharakter; andererseits darf aus dem Fehlen einer Strafsanktion nicht auf das Gegenteil geschlossen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 164/01a Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 164/01a Veröff: SZ 74/160 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Speziell auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts setzt der Staat häufig wirtschaftspolitisch oder sozialpolitisch motivierte gesetzliche Lenkungsmaßnahmen mit Zwangscharakter, eben sogenannte Eingriffsnormen. Entscheidungstexte 1 Ob 164/01a Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 164/01a Veröff: SZ 74/160 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §35
Rechtssatz: Solche Vorschriften - hier: über die einstweilige Verfügung -, die das Vertragsgleichgewicht erhalten und Individualbelangen dienen sollen, sind mit den übrigen vertragsrechtlichen Vorschriften eng verwoben; sie unterliegen in der Regel dem Vertragsstatut. Entscheidungstexte 1 Ob 164/01a Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 164/01a Veröf... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §36
Rechtssatz: Mag auch der Schiedsrichtervertrag in seiner Wirksamkeit vom Bestand des Schiedsvertrags unabhängig sowie als gegenseitiger Vertrag im Sinne des § 36 IPRG zu beurteilen sein und mag auch danach bei solchen Verträgen im allgemeinen das Recht der "charakteristischen Leistung" maßgebend sein, so ist doch gemäß § 1 Abs 1 IPRG an das Recht anzuknüpfen, zu dem die stärkste Beziehung besteht, weil nur so ein inte... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §48 Abs1Rom II?VO Art4 Abs3
Rechtssatz: Die Anwendung des Ausweichklauseltatbestandes des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn sowohl Personalstatut (§ 9) als auch gewöhnlicher Aufenthalt beider Parteien im selben Drittstaat zusammenfallen. Entscheidungstexte 2 Ob 42/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 42/95 Veröff: SZ 68/141 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Mit der "schmiegsam" gehaltenen Formel des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles dem Grundsatz der stärksten Beziehung (§ 1 IPRG) Rechnung getragen werden, um die gewünschte sinnvolle Auflockerung des Deliktsstatutes zu ermöglichen. Entscheidungstexte 2 Ob 42/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §36IPRG §44 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Niederlassung ist unter Heranziehung des § 1 Abs 1 IPRG zu interpretieren. Eine Niederlassung im Sinne des § 44 Abs 2 IPRG liegt auch dann vor, wenn zwar keine selbständige Unternehmenseinheit im Inland besteht, jedoch eine rein faktische Niederlassung, von der aus organisatorische Maßnahmen gesetzt werden, die das Arbeitsverhältnis wesentlich prägen. Entsch... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §41
Rechtssatz: Werden einem Unternehmer die Mißachtung jener Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die sich - abgesehen von den öffentlich-rechtlichen Normen - auf die Beschaffenheit der Unterkunft beziehen zum Vorwurf gemacht, dann müssen diese vertraglichen Nebenpflichten selbst bei Verweisung auf eine fremde Rechtsordnung doch jedenfalls am Standard der Rechtsordnung des Lageorts gemessen werden. ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: In der Durchführung der Sonderanknüpfung von Eingriffsnormen wird ein deutlicher Unterschied zwischen eigenen und fremden Eingriffsnormen gemacht. Bei den eigenen Eingriffsnormen des Gerichtsstaates besteht im allgemeinen die Bereitschaft, sie auch bei ausländischen Sachstatut anzuwenden, soweit ihr Anwendungswille dies gebietet. Bei fremden Eingriffsnormen wird heute allgemein angenommen, dass zwingende Normen vo... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §36IPRG §37
Rechtssatz: Ein Bierbezugsvertrag als Darlehensvertrag mit Nebenabrede fällt weder unter § 36 noch unter § 37 IPRG; er bleibt vielmehr ohne ausdrückliche Anknüpfungsvorschrift und ist daher einheitlich an jene Rechtsordnung anzuknüpfen, zu der nach allen relevanten Umständen im Einzelfall die stärkste Beziehung (§ 1 Abs 1 IPRG) besteht. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §258IPRG §1 Abs1IPRG §20 Abs1
Rechtssatz: Entscheidend kann bei § 258 ASVG nur sein, ob die Ehescheidung für den österreichischen Rechtsbereich wirksam ist. § 20 Abs 1 IPRG ist für den Anspruch auf eine Pension nicht maßgebend, weil er nicht zu den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen gehört. Entscheidungstexte 10 ObS 177/92 Entscheidungstext OGH 15.09.1992 10 ObS 177... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §11IPRG §35
Rechtssatz: Das IPRG beschränkt die Zulässigkeit der Rechtswahl allgemein auf Sachverhalte mit Auslandsberührung. Für sogenannte rein interne Verträge ist eine Rechtswahl nicht zulässig. Die konkrete Grenzziehung ist freilich überaus schwierig; welche Auslandsbeziehung hinreichen soll, läßt sich nicht allgemein feststellen. Maßgeblich ist, daß der Vertrag, für den die Parteien eine Rechtswahl treffen, ein im w... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §44 Abs1IPRG §45
Rechtssatz: Sichert die österreichische Muttergesellschaft des ausländischen Arbeitgebers, für den der Arbeitnehmer im Ausland tätig werden soll, dem Arbeitnehmer neben dem vom ausländischen Arbeitgeber im Ausland in Auslandswährung zu entrichtenden Gehalt ein in Österreich in Schilling zu bezahlendes Entgelt zu und übernimmt sie überdies die Ausfallshaftung für das im Ausland zu zahlende Entgelt, sollte ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §18
Rechtssatz: Keine Konkurrenz der Regelung des § 18 Abs 1 Z 1 IPRG mit der Generalklausel des § 1 Abs 1 leg cit, die im wesentlichen nur der Auslegung und Lückenfüllung dient. Entscheidungstexte 8 Ob 545/88 Entscheidungstext OGH 28.04.1988 8 Ob 545/88 Veröff: SZ 61/108 = EvBl 1989/28 S 119 9 ObA 24/94 Entsc... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Eingriffsnormen sind im Sinne des § 1 Abs 1 IPRG gesondert vom Schuldstatut an ihren eigenen Anwendungswillen anzuknüpfen; dieser ist entweder aus ausdrücklichen Selbstaussagen über den Anwendungsbereich oder interpretativ aus dem Zweck solcher Eingriffsnormen zu ermitteln. Entscheidungstexte 8 Ob 575/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Die kollisionsrechtliche Bedeutung der sogenannten Eingriffsnormen liegt darin, dass ihnen, die das öffentliche Interesse des rechtssetzenden Staates an ihrer Beachtung dokumentieren, grundsätzlich der Vorrang vor der überwiegend an privaten Interessenkollisionen orientierten allgemeinen Anknüpfung des Schuldstatuts gebührt. Das öffentliche Geltungsinteresse manifestiert sich im eigenen Anwendungswillen derartiger... mehr lesen...
Norm: ImmMV allgIPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Die ImmMV enthält keine Bestimmung darüber, daß ihre Vorschriften zivilrechtlichen Inhaltes auch dann anzuwenden wären, wenn ein Maklervertrag nach den Vorschriften des IPRG nach ausländischem Recht zu beurteilen ist; derartiges kann auch aus dem Zweck dieser gesetzlichen Regelung, nämlich der Aufstellung von Regeln für die gewerbliche Tätigkeit im Inland, nicht abgeleitet werden. Es handelt sich bei der... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Unabhängig vom gesetzlichen oder vereinbarten Schuldstatut und dieses durchbrechend kommt der Anwendungswille der sogenannten Eingriffsnormen zum Tragen, namentlich dann, wen sich das Rechtsverhältnis auf das Hoheitsgebiet des Eingriffsstaates auswirkt und sich deshalb der Zwangswirkung der Eingriffsgesetze faktisch gar nicht entziehen kann. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Der letztlich in § 1 Abs 1 IPRG festgeschriebene Grundsatz der stärksten Beziehung lag allen Bestimmungen des österreichischen Internationalen Privatrechts zugrunde. Entscheidungstexte 8 Ob 13/85 Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 13/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der stärksten Beziehung sind die Interessen aller an der Errichtung eines Werkes beteiligter Personen in die kollisionsrechtliche Betrachtung einzubeziehen. Entscheidungstexte 8 Ob 13/85 Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 13/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §21GBG §61 AIPRG §1 Abs1IPRG §35 ff
Rechtssatz: Mit der Löschungsklage nach § 61 GBG wird von der österreichischen Rechtsordnung ein außerhalb der Normen der §§ 35 bis 49 IPRG liegender besonderer inländischer (§ 1 Abs 1 IPRG) Wiederherstellungsanspruch gewährt, der ein im Inland befindliches Vermögen darstellt und nicht der Jurisdiktion ausländischer Nachlaßbehörden unterliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1392 HIPRG §1 Abs1IPRG §45
Rechtssatz: Entspringt im Falle der Sicherungsabtretung die zu sichernde Forderung einem Rechtsgeschäft, das nach einer anderen Rechtsordnung zu beurteilen ist, als das Rechtsgeschäft, dem die abzutretende Forderung in ihrer Beurteilung unterworfen ist, gibt in Anwendung des im § 1 Abs 1 IPRG ausgedrückten allgemeinen Grundsatzes die Abhängigkeit der Abtretung vom Bestand der abzutretenden Ford... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1JN §28
Rechtssatz: Das IPRG enthält keine Regelung des internationalen Verfahrensrechtes, also der Frage der Zuständigkeit österreichischer Gerichte zur Entscheidung über Rechtsfälle ausländischen Charakters und der Frage der Anerkennung und allenfalls Vollstreckung ausländischer Entscheidungen sondern ausschließlich Bestimmungen darüber enthält, nach welcher Rechtsordnung Sachverhalte mit Auslandsberührung in privatrechtliche... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §35
Rechtssatz: Die Vorschriften der §§ 35 ff IPRG, die die auf dem Gebiet des Schuldrechtes anzuwendenden Kollisionsnormen enthalten, beinhalten keine ausdrückliche Regelung über Rückgriffsansprüche bzw Ausgleichsanprüche. Es bleibt daher bei der im § 1 Abs 1 IPRG normierten Regelung, daß Sachverhalte mit Auslandsberührung in privatrechtlicher Hinsicht nach der Rechtsordnung zu beurteilen sind, zu der die stärkste Bezieh... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AIPRG §1 Abs1
Rechtssatz: Die im § 1 Abs 1 IPRG als Anknüpfungsgrundsatz normierte "stärkste Beziehung" konnte im Rahmen des österreichischen Kollisionsrechtes vor dem Inkrafttreten des IPRG bei Anwendung der §§ 35 ff ABGB nur im Weg einer schlüssigen oder hypothetischen Rechtswahl beachtlich werden. Entscheidungstexte 6 Ob 686/79 Entscheidungstext OGH 16.04.1980 6 O... mehr lesen...