RS OGH 2001/9/25 1Ob164/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2001
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Norm

IPRG §1 Abs1
IPRG §35

Rechtssatz

Die Strafsanktionierung der Normverletzung ist ein relativ sicheres Indiz für den Eingriffsnormencharakter; andererseits darf aus dem Fehlen einer Strafsanktion nicht auf das Gegenteil geschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115657

Dokumentnummer

JJR_20010925_OGH0002_0010OB00164_01A0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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