RS OGH 1992/9/15 10ObS177/92

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Rechtssatz

Entscheidend kann bei § 258 ASVG nur sein, ob die Ehescheidung für den österreichischen Rechtsbereich wirksam ist. § 20 Abs 1 IPRG ist für den Anspruch auf eine Pension nicht maßgebend, weil er nicht zu den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen gehört.Entscheidend kann bei Paragraph 258, ASVG nur sein, ob die Ehescheidung für den österreichischen Rechtsbereich wirksam ist. Paragraph 20, Absatz eins, IPRG ist für den Anspruch auf eine Pension nicht maßgebend, weil er nicht zu den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen gehört.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076735

Dokumentnummer

JJR_19920915_OGH0002_010OBS00177_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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