Norm
ImmMV allgRechtssatz
Die ImmMV enthält keine Bestimmung darüber, daß ihre Vorschriften zivilrechtlichen Inhaltes auch dann anzuwenden wären, wenn ein Maklervertrag nach den Vorschriften des IPRG nach ausländischem Recht zu beurteilen ist; derartiges kann auch aus dem Zweck dieser gesetzlichen Regelung, nämlich der Aufstellung von Regeln für die gewerbliche Tätigkeit im Inland, nicht abgeleitet werden. Es handelt sich bei der ImmMV daher um keine Eingriffsnorm.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076271Dokumentnummer
JJR_19861119_OGH0002_0080OB00575_8600000_002