RS OGH 1986/11/19 8Ob575/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1986
beobachten
merken

Norm

ImmMV allg
IPRG §1 Abs1

Rechtssatz

Die ImmMV enthält keine Bestimmung darüber, daß ihre Vorschriften zivilrechtlichen Inhaltes auch dann anzuwenden wären, wenn ein Maklervertrag nach den Vorschriften des IPRG nach ausländischem Recht zu beurteilen ist; derartiges kann auch aus dem Zweck dieser gesetzlichen Regelung, nämlich der Aufstellung von Regeln für die gewerbliche Tätigkeit im Inland, nicht abgeleitet werden. Es handelt sich bei der ImmMV daher um keine Eingriffsnorm.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 575/86
    Entscheidungstext OGH 19.11.1986 8 Ob 575/86
    Veröff: EvBl 1987/145 S 534 = WBl 1987,94 = MietSlg XXXVIII/50 = IPRax 1988,240 (Reichelt, 251)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076271

Dokumentnummer

JJR_19861119_OGH0002_0080OB00575_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten