Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, dass nur der
Spruch: eines Bescheides und nicht dessen
Begründung: in Rechtskraft erwächst, ist es der Behörde nicht verwehrt, in ihrer Entscheidung auf eine andere Erledigung zu verweisen und damit zum Ausdruck ... mehr lesen...
1.1. Mit fünf Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden den beschwerdeführenden Parteien jeweils Agrarmarketingbeiträge vorgeschrieben. Diese Vorschreibungen betrafen in allen Fällen Bemessungszeiträume bis Oktober 2003, wobei die Vorschreibung in den einzelnen Fällen unterschiedliche Monate betraf (ab Oktober 2002 zur hg. Zl. 2005/17/0013, beginnend mit Jänner 2003, Februar 2003, April 2003 und Mai 2003 in den anderen Verfa... mehr lesen...
Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die Beschwerdeführerin die Säumnis des Gemeinderates der Marktgemeinde Jois mit der Entscheidung über ihre Berufungen gegen die Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühren für die Jahre 1991 (hg. Zl. 2004/17/0179), 1992 (hg. Zl. 2004/17/0118) und 1993 (hg. Zl. 2004/17/0181) geltend. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Jois hat mit Schreiben vom 24. Februar 2005 mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Jois in seiner Sitzung am... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 1. Juli 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 92.813,41 zuzüglich eines Erhöhungsbeitrages von EUR 9.281,34 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen November 2002 und April 2004. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 10. August... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0014
2005/17/0018
2005/17/0019
2005/17/0020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewähru... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281 Abs1;BAO §311;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3;BAO §93 Abs4;B-VG Art132;LAO Bgld 1963 §211 Abs1;LAO Bgld 1963 §232;LAO Bgld 1963 §70 Abs2;LAO Bgld 1963 §70 Abs3;LAO Bgld 1963 §70 Abs4;LAO Bgld 1963 §73 Abs1;VwGG §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entschei... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Feststellungs- und Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2000 setzte das Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien den Grundsteuermessbetrag mit S 3.317,-- fest. Im Anhang A ("Liste der Miteigentümer") wurde festgestellt, dass "die Zurechnung an den (die) mit 1) gekennzeichneten Miteigentümer ... Teil des Bescheidspruches" sei. Als die von der Zurechnung betroffene Eigentümerin wurde die Beschwerdeführerin mit einem Anteil von 1/1 angef... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §195;BAO §93 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/16/0239 E 28. April 2005
2004/16/0253 E 28. April 2005
2004/16/0236 E 28. April 2005
2004/16/0231 E 28. April 2005
Rechtssatz: Die Bindung abgeleiteter Bescheide an den
Spruch: der Messbescheide besteht ab der Wirksamkeit dieser Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §186;BAO §194;BAO §195;BAO §93 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/16/0239 E 28. April 2005
2004/16/0253 E 28. April 2005
2004/16/0236 E 28. April 2005
2004/16/0231 E 28. April 2005
Rechtssatz: Die Steuermessbescheide sind Grundlagenbescheide für Abgabenbescheide (Ritz, BAO-Komme... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 123.021,01 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen April 2002 und Oktober 2003. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I... mehr lesen...
Allen beschwerdeführenden Parteien wurden Agrarmarketingbeiträge für die oben genannten Zeiträume mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vorgeschrieben; alle beschwerdeführenden Parteien haben dagegen Berufung erhoben und gemäß § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung beantragt. Mit Bescheiden jeweils vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf Ausse... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 21.385,48 vorgeschrieben. Unstreitig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen Mai 2003 und Oktober 2003. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I der Ag... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewährung von Einsicht in dieselben) handelt es sich um eine prozessleitende, nicht als selbstständig anfechtbare Entscheidung aufzufassende Verfügung, zumal die belangte Behörde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides zum Ausdruck bringt, dass lediglich die Beischaffung und Einsichtsgewährung für da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewähru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0016
2005/17/0017
2005/17/0021
2005/17/0022
2005/17/0023 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe der am 1. Jänner 1989 verstorbenen AW, welche über einen Großteil des Nachlasses durch Legate verfügt hatte. Ihren Drittelanteil an der Liegenschaft in L hatte AW ihrer Nichte LG vermacht. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 16. Dezember 1994 wurde über Antrag der Legatare die Nachlassseparation gemäß § 812 ABGB bewilligt, mit Beschluss vom 17. Mai 1995 Rechtsanwalt Dr. W zum Separationskurator bestellt. Auf Grund seines gesetzlichen Erb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide wirken gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Diese Wirkung erstreckt sich auf alle Personen, die im
Spruch: des Feststellungsbescheides als an den gemeinschaftlichen Einkünften beteiligt bezeichnet werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar... mehr lesen...
Die am 14. Dezember 2004 zugestellten Erledigungen der belangten Behörde sind an die Dr. X. KG gerichtet. In den Beschwerdeschriften wird behauptet, dass die Firma der Dr. X. KG mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 4. März 2004 gelöscht und das Vermögen dieser KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in sinngemäßer Anwendung des § 142 HGB gleichzeitig auf den Beschwerdeführer Dr. Y. übertragen worden sei. Der Verwaltungsgerichtshof, welcher das Vorliegen von Prozesshindernisse... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0005
2005/13/0008
2005/13/0009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0191 B 30. Jänner 2003 RS 2 Stammrechtssatz Eine an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichtete Erledigung kann auc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: 1991 veräußerte die T AG ihre Geschäftsanteile an der D GmbH (eine Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Gesellschaft) und zwar 99,994 % an die T GmbH und 0,006 % an einen Dritten. 1992 wurde die D GmbH in die D AG umgewandelt. Zum Stichtag 1. Jänner 1992 wurde die T GmbH durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit der D AG (als übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung von Akti... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. April 1999 setzte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der "S Gesellschaft m.b.H. & Co KG" ( in der Folge: KG) im Zusammenhang mit der Veräußerung von Getränken für den Abgabenzeitraum 1. April 1997 bis 31. März 1998 bei einer Bemessungsgrundlage von S 11,430.600,-- die bereits fällige Getränkesteuer mit S 646.157,30 vorläufig fest. Dem Rückerstattungsbegehren wurde keine Folge gegeben. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung gab das zuständige Mitglie... mehr lesen...
Nach einer mit 1. Jänner 1967 datierten "Versorgungszusage" wurde dem H.M. von seiner Dienstgeberin im Rahmen näher ausgeführter Richtlinien eine "Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch ein Versorgungskapital" von 100.000 S gewährt. H.M. sollte danach ab Vollendung des 60. Lebensjahres, frühestens bei Beendigung des Dienstverhältnisses, eine Pension im Barwert von 100.000 S erhalten. Er "bzw. Ihre gemäß Punkt II berechtigten Hinterbliebenen" sollten "an Stelle dieser Rente den Ba... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;LAO OÖ 1996 §71 Abs2;
Rechtssatz: Eine unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Adressaten bestehen (Hinweis E 30. April 2003, 2002/16/0076). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Soweit die Beschwerde die Nennung lediglich der Beschwerdevertreterin im Adressfeld des angefochtenen Bescheides als Verletzung von Verfahrensvorschriften rügt, ist darauf hinzuweisen, dass dies unbeachtlich ist, wenn die Identität des Bescheidadressaten zweifelsfrei feststeht bzw. nach der Verkehrsauffassung ke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §60;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (Hinweis B 26. Juni 1997, 97/16/0174, Ritz, BAO2, Tz 6 zu § 93, sowie Stoll, BAO I, 961). Eine Adressier... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 2. September 1985 gründeten die erstbeschwerdeführende GmbH als "Geschäftsherr" und der Zweitbeschwerdeführer als stiller Gesellschafter eine unechte stille Gesellschaft. Die Erstbeschwerdeführerin "& Mitges" erteilte der A-GmbH Vollmacht. Das Finanzamt erließ in der Folge an die Mitunternehmerschaft (unechte stille Gesellschaft) Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften und Gewerbesteuer. Die Bescheide ware... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs2;BAO §93 Abs2;BAO §97;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungs... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. August 1995 wurden für zwei Liegenschaften des Beschwerdeführers Vorauszahlungen an Kanaleinmündungsabgaben gemäß § 3a Abs. 4 NÖ Kanalgesetz 1977 in der Höhe von 70 % der mit S 44.031,60 beziehungsweise von S 37.867,50 berechneten Abgabe, somit S 33.904,33 beziehungsweise S 29.157,98 (inklusive 10 % Umsatzsteuer) zur Zahlung vorgeschrieben. 1.2. Mit Bescheiden vom 15. Oktober 1998 schrieb der Bürger... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;BAO §198 Abs2;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3;LAO NÖ 1977 §150 Abs2;LAO NÖ 1977 §70 Abs2;LAO NÖ 1977 §70 Abs3;
Rechtssatz: Es ist weder in § 70 NÖ AO 1977 noch in einer anderen Regelung derselben eine dem § 59 AVG vergleichbare Anordnung enthalten, wonach der Besch... mehr lesen...