Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93 Abs2;FinStrG §96;MRK Art8;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156
Rechtssatz: Der begründete Verdacht, daß durch strafbare Handlungen ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/15/0090 2 Stammrechtssatz Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen einer Handelsgesellschaft, der am 2. März 1983 eröffnet und am 5. Juli 1991 nach Verteilung der Masse aufgehoben worden war. Im Zuge einer nach § 151 Abs. 1 BAO nach Aufhebung des Konkurses in Angriff genommenen abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer zur Auffassung, daß in den Jahren 1988 bis 1990 und im Zeitraum von Jänner bis März 1991 von der Konkursmasse zwar entweder keine oder fast ausschließlich unech... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §9 Abs2;KO §80;
Rechtssatz: Die besonderen Voraussetzungen einer Haftung der Angehörigen der im § 9 Abs 2 BAO genannten Berufsgruppen setzt nach dem Wortlaut dieser Bestimmung voraus, daß die Haftung auf Handlungen gestützt wird, die sie bei der Beratung in Abgabensachen in Ausübung ihres Berufes vorgenomme... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 8. Oktober 1991, 91/14/0159, AW 91/14/0020 (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Beschlagnahme von Unterlagen als unbegründet abgewiesen hat. Im Vorerkenntnis ist im wesentlichen folgendes ausgeführt worden: Die Tätigkeit des Vorsitzenden des Spruchsenates... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 litb;FinStrG §89 Abs4;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1982/11, S 838-840)
Rechtssatz: Daß in Abrechnungen, Honorarnoten und Quittungen eines Rechtsanwaltes auch Namen von Klienten sowie für erbrachte Leistungen enthalten sind, führt noch nicht dazu, diese als zur Informati... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1868 §9 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 838-840
Rechtssatz: Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 und des § 96 zweiter Satz FinStrG schränken den Geheimnisschutz ein, wenn der zur Verschwiegenheit Verpflichtete selbst im Verdacht ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1991 leitete das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich in den Jahren 1988 bis 1991 unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von ausländischen Honorareinnahmen für die Jahre 1987 bis 1989 Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe verkürzt. Zur Begründ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Verschwiegenheitspflicht dürfen jene Unterlagen (Abrechnungen und Honorarnoten sowie Quittungen) beschlagnahmt werden, die im abzuführenden Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gegenstände, die nicht der Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 26. September 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er "als die Person, die laut Mitteilung des Zulassungsbesitzers Auskunft erteilen kann, der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) auf Verlangen vom 23. 05. 1990 nicht binnen zwei Wochen nach der am 28. 05. 1990 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt" habe, "vo... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;RAO 1868 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0127 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13039 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Überlassung eines Kfz durch einen Rechtsanwalt an seinen Klienten kann weder als eine Angelegenheit gewertet werden, die dem Rechtsanwalt "anvertraut" worden wäre, noch handelt es sich um eine "in seiner beruflichen Eig... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die dem Rechtsanwalt durch § 9 Abs 2 RAO eingeräumte Befugnis, über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen keine Auskunft zu geben, ist durch die Verfassungsbestimmung des § 103 Abs 2 letzter Satz KFG idF 1986/106 durchbro... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig erkannt und dafür bestraft. Dagegen richtet sich die vorliegende - vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung mit Beschluß vom 7. März 1990, B 1483/89-3, abgetretene - Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten den Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: De... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;RAO 1868 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0127 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13039 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Überlassung eines Kfz durch einen Rechtsanwalt an seinen Klienten kann weder als eine Angelegenheit gewertet werden, die dem Rechtsanwalt "anvertraut" worden wäre, noch handelt es sich um eine "in seiner beruflichen Eig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt K. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 30. Juli 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Im Spruch: dieses Bescheides wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er h... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;MRK Art6 Abs1;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch die generelle Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht im § 46 Abs 5 BDG 1979 nur für Äußerungen "im Disziplinarverfahren", in welchem sich der Besch durch einen Rechts... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 19. September 1988, welches am... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;RAO 1868 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0127 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13039 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Überlassung eines Kfz durch einen Rechtsanwalt an seinen Klienten kann weder als eine Angelegenheit gewertet werden, die dem Rechtsanwalt "anvertraut" worden wäre, noch handelt es sich um eine "in seiner beruflichen Eig... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Überlassung eines Kfz durch einen Rechtsanwalt an seinen Klienten kann weder als eine Angelegenheit gewertet werden, die dem Rechtsanwalt "anvertraut" worden wäre, noch handelt es sich um eine "in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordene" Tatsache im Sinne des § 9 Abs 2 RAO, sodass von einer Geheimhal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;RAO 1945 §45 Abs4;RAO 1945 §9 Abs2;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Recht der Partei, einen Antrag auf Enthebung eines im Rahmen der Verfahrenshilfe bestellten RA zu stellen, lässt sich nicht ableiten, dass der Partei ein Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der RAK über den Antrag des bestellten RA auf Enthebung... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;RAO 1945 §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Anforderungsprofil, eine Bedienerin eines Rechtsanwaltes dürfe aus Gründen der Geheimhaltung der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist objektiv nicht notwendig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988090050.X01 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch27/01 Rechtsanwälte27/02 Notare40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ÄrzteG 1949 §10 Abs1;ÄrzteG 1949 §10 Abs2 lita;ÄrzteG 1949 §10 Abs2 litb;NO 1871 §37;RAO 1868 §9 Abs2;StGB §121;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0027 E 25. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Arzt, geg... mehr lesen...