Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Minderjährigen Gerhard und Matthias H*** einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 3.000,-- und S 2.400,--. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses entsprach der dem Vater aufgrund des Beschlusses des Landesgerichtes Salzburg vom 28.3.1990, 22 a R 33/90-40, auferlegten Unterhaltsverpflichtung. Das Erstgericht begründete die Gewährung des Unterhaltsvorschusses damit, daß die Führung einer Exekution gegen den Vater aussichtslos sei, weil im Inl... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4ZPO §416 Abs2
Rechtssatz: Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 4 UVG können bereits ab der Bindung des Erstgerichtes an seine Entscheidung (§ 416 Abs 2 ZPO) gewährt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 596/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990 1 Ob 596/90 Veröff: SZ 63/130 = ÖA 1991,115 7 Ob 606/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Der Fall einer aussichtslos "scheinenden" Exekutionsführung nach § 3 Z 2 UVG liegt jedenfalls schon dann vor, wenn ("besonders weil") im Inland ein Drittschuldner oder ein Vermögen, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag erwarten läßt, nicht bekannt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 582/90 Entscheidungstext OGH 11.0... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die ergebnislose Durchführung eines Unterhaltsverfahrens ist nicht unbedingt Voraussetzung für Unterhaltsvorschussgewährung (vgl EFSLg 54717 und 51861). Ein Unterhaltsfestsetzungsverfahren ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn ein solches Verfahren schon nach der Aktenlage aussichtslos erscheint. Entscheidungstexte 7 Ob 578/90 Entscheidungstext OGH 07.06.19... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der mj. Eva Maria M*** bestellten besonderen Sachwalters des Kindes Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung gewährte das Erstgericht mit Beschluß vom 29. 1. 1990, ON 93, nach § 4 Z 2 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuß vom 1. 12. 1989 bis 30. 11. 1992 in der dem § 6 Abs 2 Z 3 UVG entsprechenden Höhe. Der Aufenthalt des Vaters des Kindes sei nicht bekannt. Der Unterhaltstitel stamme vom 20. 5. 1975. Eine Erhöh... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die ergebnislose Durchführung eines Unterhaltsverfahrens ist nicht unbedingt Voraussetzung für Unterhaltsvorschussgewährung (vgl EFSLg 54717 und 51861). Ein Unterhaltsfestsetzungsverfahren ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn ein solches Verfahren schon nach der Aktenlage aussichtslos erscheint. Entscheidungstexte 7 Ob 578/90 Entscheidungstext OGH 07.06.19... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Beginn der dreijährigen Frist dieser Gesetzesstelle ist an den Zeitpunkt der Beschlußfassung des Erstgerichtes zu knüpfen, sofern sie im Rechtsmittelverfahren bestätigt wird, sonst an die Beschlußfassung jenes Gerichtes, das im Instanzenzug letztmalig abgeändert hat. Entscheidungstexte 6 Ob 579/90 Entscheidungstext OGH 31.05.1990 6 Ob 579/90 V... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.10.1940 geborene Vater Roland Alfons K*** ist seit Anfang 1985 unbekannten Aufenthaltes. Seine Lebensverhältnisse sind unbekannt. Die letzte verläßliche Nachricht von ihm war die Verbüßung einer Freiheitsstrafe vom 12.12.1983 bis 12.1.1985. Seither gibt es auch keine Hinweise auf neuerliche Strafverfahren. Der Vater ist gelernter Graphiker, arbeitete aber auch schon als Tellerwäscher. Beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sind Daten... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Beginn der dreijährigen Frist dieser Gesetzesstelle ist an den Zeitpunkt der Beschlußfassung des Erstgerichtes zu knüpfen, sofern sie im Rechtsmittelverfahren bestätigt wird, sonst an die Beschlußfassung jenes Gerichtes, das im Instanzenzug letztmalig abgeändert hat. Entscheidungstexte 6 Ob 579/90 Entscheidungstext OGH 31.05.1990 6 Ob 579/90 V... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 2 UVG setzt nicht zwingend ein versuchtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren voraus, wenn gemäß § 11 Abs 2 UVG nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass nach den Umständen des Falles aus Gründen auf Seite des Unterhaltsschuldners eine Unterhaltsfestsetzung nicht gelingen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 566/90 ... mehr lesen...
Begründung: Manuela H*** wurde am 15.10.1981 außer der Ehe als Tochter des Wolfgang Anton H*** (geboren am 10.12.1958, deutscher Staatsbürger) und der Annemarie H*** (geborene U***, geboren am 21.7.1947) geboren. Die Eltern haben 1982 geheiratet. Seit der Kleinkindzeit lebt Manuela beim väterlichen Großvater Anton H***, geboren am 10.8.1934, nunmehr Pensionist, in Wels. Die Eltern leben seit etwa 1985 getrennt. Der Vater lebt in Passau, der Aufenthalt der Mutter ist nicht bekannt.... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 2 UVG setzt nicht zwingend ein versuchtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren voraus, wenn gemäß § 11 Abs 2 UVG nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass nach den Umständen des Falles aus Gründen auf Seite des Unterhaltsschuldners eine Unterhaltsfestsetzung nicht gelingen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 566/90 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §4 Z4UVG §18
Rechtssatz: Ein Fortbezug von Leistungen nach dem UVG trotz Unterbleibens zumutbarer Bemühungen um die Schaffung eines Exekutionstitels gegen den Unterhaltsschuldner bedeutete Rechtsmissbrauch. Ein solcher wäre auch im Falle einer Entscheidung über einen Antrag auf Weitergewährung nach § 18 UVG von amtswegen anzugreifen. Praktisch aussichtslose Versuche einer Unterhaltsfestsetzung sind vom vorschusswerbenden oder... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.März 1982 geborene Knabe wurde durch die nachfolgende Eheschließung seiner Eltern legitimiert. Das Kind ist österreichischer Staatsbürger. Es wächst bei seiner Mutter im Inland heran. Der Vater kehrte zu Beginn des Jahres 1987 in seine ägyptische Heimat zurück. Seither ist sein Aufenthalt den inländischen Angehörigen und Behörden nicht bekannt. Das Kind steht in der alleinigen Obsorge seiner Mutter. Die Ehe seiner Eltern wurde im Jahre 1988 geschieden. Eine F... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §4 Z4UVG §18
Rechtssatz: Ein Fortbezug von Leistungen nach dem UVG trotz Unterbleibens zumutbarer Bemühungen um die Schaffung eines Exekutionstitels gegen den Unterhaltsschuldner bedeutete Rechtsmissbrauch. Ein solcher wäre auch im Falle einer Entscheidung über einen Antrag auf Weitergewährung nach § 18 UVG von amtswegen anzugreifen. Praktisch aussichtslose Versuche einer Unterhaltsfestsetzung sind vom vorschusswerbenden oder... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §4 Z4UVG §18
Rechtssatz: Ein Fortbezug von Leistungen nach dem UVG trotz Unterbleibens zumutbarer Bemühungen um die Schaffung eines Exekutionstitels gegen den Unterhaltsschuldner bedeutete Rechtsmissbrauch. Ein solcher wäre auch im Falle einer Entscheidung über einen Antrag auf Weitergewährung nach § 18 UVG von amtswegen anzugreifen. Praktisch aussichtslose Versuche einer Unterhaltsfestsetzung sind vom vorschusswerbenden oder... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Während der Dauer der Flucht des Unterhaltsschuldners aus der Strafhaft fehlen die Voraussetzungen für die Weitergewährung des "Haftvorschusses", weil die als Rechtfertigung während des Vollzuges der Freiheitsstrafe erbrachten Arbeitsleistungen des Unterhaltsschuldners wegfallen. Entscheidungstexte 1 Ob 590/90 Entscheidungstext OGH 02.05.1990 1 Ob 59... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 28.12.1989 stellte das Erstgericht u.a. den dem Kind mit seinem Beschluß vom 5.1.1989 für die Zeit vom 1.12.1988 bis 31.12.1989 - für die Dauer der voraussichtlichen Strafhaft des Vaters als Unterhaltsschuldners - gemäß § 4 Z 3 UVG weiter gewährten Unterhaltsvorschuß mit Ablauf des Monates August 1989 ein, weil sich der Vater seit einer Haftunterbrechung am 22.8.1989 auf der Flucht befinde und damit die Voraussetzungen der genannten Gesetzesstelle seit... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Während der Dauer der Flucht des Unterhaltsschuldners aus der Strafhaft fehlen die Voraussetzungen für die Weitergewährung des "Haftvorschusses", weil die als Rechtfertigung während des Vollzuges der Freiheitsstrafe erbrachten Arbeitsleistungen des Unterhaltsschuldners wegfallen. Entscheidungstexte 1 Ob 590/90 Entscheidungstext OGH 02.05.1990 1 Ob 59... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73UVG §4 Z3UVG §29 Abs2
Rechtssatz: Die Pflicht zur Rückzahlung der im Sinne des § 4 Z 3 UVG gewährten Vorschüsse entsteht erst durch die gemäß § 29 Abs 2 UVG zu treffende Entscheidung. Eine Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt an den Präsidenten des OLG darf vor dieser Beschlußfassung nicht erfolgen. Entscheidungstexte 7 Ob 624/82 Entscheidungstext OGH 27.05.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73UVG §4 Z3UVG §29 Abs2
Rechtssatz: Die Pflicht zur Rückzahlung der im Sinne des § 4 Z 3 UVG gewährten Vorschüsse entsteht erst durch die gemäß § 29 Abs 2 UVG zu treffende Entscheidung. Eine Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt an den Präsidenten des OLG darf vor dieser Beschlußfassung nicht erfolgen. Entscheidungstexte 7 Ob 624/82 Entscheidungstext OGH 27.05.19... mehr lesen...