Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Umstand, daß Aufenthalt und Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners derzeit unbekannt sind, hindert eine Bevorschussung nicht, soll doch gerade in einem solchen Fall der Vorschuß nach dem Willen des Gesetzgebers gewährt werden (hier: Unterhaltsschuldner hält sich im Ausland auf; weder sein Aufenthalt noch sein Einkommen können ermittelt werden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 11.1.1979 außerehelich geborene Brigitte R***** lebt bei der Mutter. Salih B*****, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, hatte die Vaterschaft anerkannt und sich in einem vor der Bezirkshauptmannschaft Judenburg geschlossenen Vergleich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.000 ab Geburt verpflichtet. Er kehrte - nachdem über ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt worden war - nach Bosnien-Herzegowina zurück. Der Minderjährigen wurden zunächst Unterhalt... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Umstand, daß Aufenthalt und Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners derzeit unbekannt sind, hindert eine Bevorschussung nicht, soll doch gerade in einem solchen Fall der Vorschuß nach dem Willen des Gesetzgebers gewährt werden (hier: Unterhaltsschuldner hält sich im Ausland auf; weder sein Aufenthalt noch sein Einkommen können ermittelt werden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 26.Juni 1995 verpflichtete das Erstgericht die Kindesmutter, den Kindern ab 19.November 1994 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur jeweiligen Volljährigkeit der Kinder, einen Unterhaltsbetrag in der Höhe des jeweiligen Familienzuschlags zu bezahlen. Am 26.Jänner 1996 beantragte der zuständige Jugendwohlfahrtsträger, den Kindern ab dem 1.Jänner 1996 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von je S 678,- zu gewähren. Die Mutter beziehe Wochengeld... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 5.9.1990 hat der Vater des am 20.10.1985 geborenen mj.Jürgen ab 1.2.1990 zum Unterhalt seines Sohnes monatlich einen Beitrag von S 2.150 zu bezahlen. Der mit Beschluß vom 14.3.1988 gewährte Unterhaltsvorschuß wurde mit Beschluß vom 19.12.1990 auf diesen Betrag angehoben und bis 28.2.1991 gewährt. Mit den Beschlüssen vom 27.2.1991 und 11.2.1994 wurden die Unterhaltsvorschüsse über die jeweiligen Endigungszeitpunkte hina... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen, Milan D*****, wurde zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17.6.1993 ab 1.11.1992 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.000,-- S verpflichtet. Unterhaltsbemessungsgrundlage bildete ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit von rund 14.500,-- S einschließlich Sonderzahlungen. Der Vater war für drei weitere Kinder sorgepflichtig. Aufgrund dieses Unterhaltstitels wurden der Minderjährigen Unterha... mehr lesen...
Begründung: Der am 13.11.1985 geborene und damit derzeit im 12. Lebensjahr stehende minderjährige Kläger wohnt seit seiner Geburt im Haushalt seiner Großmutter G***** B*****, die ihm gegenüber auch obsorgeberechtigt ist. Der Kläger ist vermögenslos und erhält neben seiner (Halb-)Waisenpension die Kinderbeihilfe in Höhe von S 1.900,--, beide Beträge zu Handen der Großmutter (Außerstreitstellung der Parteien in der Tagsatzung vom 28.9.1995, ON 5). Diese Waisenpension bezieht er ... mehr lesen...
Begründung: Im Februar 1993 beantragten die beiden durch ihre Mutter vertretenen und bei dieser in Deutschland wohnhaften Minderjährigen, die väterlichen Großeltern zur ungeteilten Hand zu verpflichten, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je S 2.830 ab 1.2.1993 zu zahlen. Die Ehe der Eltern sei geschieden, der Vater sei zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000 für Michael und von S 2.630 für Christoph verpflichtet. Er sei seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen,... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 8.6.1995 wurde Giuseppe V*****, Marineoffizier, wohnhaft in Antwerpen, als Vater der am 13.7.1979 geborenen Susanne S***** festgestellt und gleichzeitig für schuldig erkannt, für das Kind ab 1.8.1994 einen monatlichen Unterhalt von S 6.000,-- zu bezahlen. Gestützt auf diesen Unterhaltstitel begehrt das Kind einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 6.000,--, jedoch höchstens in der Höhe des jeweiligen Ric... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind eheliche Kinder des Claus und der Bettina R*****. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.10.1995, 1 C 104/95h, geschieden. Die Eltern kamen überein, die Obsorge der Mutter zu überlassen, die sie in ihrem Haushalt betreut. Da sich der Vater seit 8.4.1995 in U-Haft befand, vereinbarten die Eltern, daß die Festsetzung des väterlichen Unterhaltsbetrages erst nach seiner Haftentlassung erfolgen solle. ... mehr lesen...
Begründung: Der am 13.11.1985 geborene minderjährige Kläger ist Halbwaise nach seinem am 6.11.1985 verstorbenen Vater. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen kommt die Obsorge der Großmutter G***** B***** zu, in deren Haushalt er sich seit Geburt an befindet. Mit der vorliegenden (und pflegschaftsgerichtlich genehmigten: ON 3 iVm Beil B) Klage stellte der durch seine Großmutter, diese wiederum durch zwei Bedienstete der Arbeiterkammer Leoben gemäß § 40 Abs 1 Z 2 ASGG vert... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §8
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeszweck erscheint es gerechtfertigt, Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 4 UVG auch nach rechtskräftiger Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens über das damit verbundene Unterhaltsbegehren zu gewähren. § 8 Satz 2 UVG ist daher dahin auszulegen, dass mit den Worten "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 27.3.1995 wurde die Vaterschaft des Christopher V***** zum mj.Daniel K***** festgestellt und der Vater ab 11.8.1993 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.400 verhalten. Der Vater erhob nur gegen die Unterhaltsfestsetzung Berufung, die zur Aufhebung dieses Teils des Urteils und zur Rückverweisung der Rechtssache an das Gericht erster Instanz führte; die Vaterschaftsfeststellung erwuchs dagegen in Rechtskraft.... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §8
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeszweck erscheint es gerechtfertigt, Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 4 UVG auch nach rechtskräftiger Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens über das damit verbundene Unterhaltsbegehren zu gewähren. § 8 Satz 2 UVG ist daher dahin auszulegen, dass mit den Worten "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §8 Abs1
Rechtssatz: Es kann schon innerhalb des letzten Monats, in dem ein dann eingestellter Vorschuß gemäß § 4 Z 5 UVG noch zu gewähren war, ein Antrag auf (Neu)Gewährung eines - höheren - Vorschusses gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG auf Grund des bereits vollstreckbaren endgültigen Unterhaltsbemessungsbeschlusses mit der Wirkung des § 8 Abs 1 UVG gestellt werden. Einem solchen Antrag ist aber nur soweit stattzugeben, a... mehr lesen...
Begründung: Die den beiden Kindern mit den Beschlüssen vom 8.4.1994 (ON 11 und 12) auf Grund der einstweiligen Verfügungen vom 11.1.1994 (ON 6) nach § 382 a EO für den Zeitraum 1.3.1994 bis 31.12.1994 gemäß § 4 Z 5 UVG gewährten Unterhaltsvorschüsse von je 1.400 S wurden zunächst auf Antrag des Unterhaltssachwalters mit den Beschlüssen vom 2.1.1995 (ON 23 und 24) für den Zeitraum 1.1.1995 bis 31.12.1995 weitergewährt, dann aber mit den Beschlüssen vom 16.2.1995 (ON 25 und 26)... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §8 Abs1
Rechtssatz: Es kann schon innerhalb des letzten Monats, in dem ein dann eingestellter Vorschuß gemäß § 4 Z 5 UVG noch zu gewähren war, ein Antrag auf (Neu)Gewährung eines - höheren - Vorschusses gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG auf Grund des bereits vollstreckbaren endgültigen Unterhaltsbemessungsbeschlusses mit der Wirkung des § 8 Abs 1 UVG gestellt werden. Einem solchen Antrag ist aber nur soweit stattzugeben, a... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §8 Abs1
Rechtssatz: Es kann schon innerhalb des letzten Monats, in dem ein dann eingestellter Vorschuß gemäß § 4 Z 5 UVG noch zu gewähren war, ein Antrag auf (Neu)Gewährung eines - höheren - Vorschusses gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG auf Grund des bereits vollstreckbaren endgültigen Unterhaltsbemessungsbeschlusses mit der Wirkung des § 8 Abs 1 UVG gestellt werden. Einem solchen Antrag ist aber nur soweit stattzugeben, a... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 4 Z 1 UVG gegeben sind, hat zwar gemäß § 11 Abs 2 UVG der Vorschusswerber bloß glaubhaft zu machen. Das Gericht hat aber auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht tätig zu werden und zur Klarstellung dieser Voraussetzungen ua auch Exekutionsakten beizuschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17.1.1994 wurde der vom Vater zu leistende monatliche Unterhalt ab 1.11.1992 für den minderjährigen Benjamin auf S 4.800,- und für die minderjährige Lisa auf S 4.200,- erhöht. Dieser Entscheidung lag ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters - aus seiner Tätigkeit bei einer Überwachungsfirma und aus einer Versehrtenrente nach dem HeeresversorgungsG (HVG) - für das Jahr 1992 von S 32.706,99 und für das Jahr 1993 von S 29.90... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1UVG §11 Abs2
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 4 Z 1 UVG gegeben sind, hat zwar gemäß § 11 Abs 2 UVG der Vorschusswerber bloß glaubhaft zu machen. Das Gericht hat aber auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht tätig zu werden und zur Klarstellung dieser Voraussetzungen ua auch Exekutionsakten beizuschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes: Daß den Unterhaltsberechtigten - wie hier - ein Titelvorschuß (§§ 3, 4 Z 1 UVG) gewährt worden war, bildete kein Hindernis für einen Vorschuß nach § 4 Z 2, zweiter Fall, UVG (Knoll, UVG, Rz 2 zu § 4; EFSlg 69.422 = ÖA 1993, 142/UV57). Im Hinblick auf die unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen kann keine Rede d... mehr lesen...
Begründung: Infolge des Eigeneinkommens des Minderjährigen (Lehrlingsentschädigung) in der Höhe von S 6.900 monatlich netto setzte das Erstgericht die bewilligten Unterhaltsvorschüsse von S 3.020 pro Monat beginnend mit 1.9.1994 auf monatlich S 1.500 pro Monat herab. Dem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht der zweiten Instanz nicht Folge. Nach herrschender Judikatur seien im Titelvorschußverfahren vom Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen von S 4.976 die auf die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IIIUVG §4 Z2
Rechtssatz: Bloße Schwierigkeiten, sei es bei der Unterhaltsbemessung oder der Unterhaltshereinbringung beim primär Unterhaltspflichtigen, rechtfertigen die Inanspruchnahme der sekundär unterhaltspflichtigen Großeltern nicht, das Kind kann Leistungen nach dem UVG beziehen. Denn es fehlt dazu ein entsprechender Vorbehalt in § 4 UVG. Entscheidungstexte 1 Ob 531/95 ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage halten sich die unterhaltspflichtigen ehelichen Eltern der mj. Kerstin, geboren am 29.Juni 1988, und des mj. Martin Michael, geboren am 16.August 1990, seit Februar/April 1993 im außereuropäischen Ausland (Thailand/Neuseeland/Paraguay) auf; derzeit ist weder das Land ihres Aufenthalts noch sonst etwas über ihre Lebensverhältnisse bekannt. Die väterliche Großmutter betreut den mj. Martin Michael seit Oktober 1990 und die mj. Kerstin seit Sommer 1994 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IIIUVG §4 Z2
Rechtssatz: Bloße Schwierigkeiten, sei es bei der Unterhaltsbemessung oder der Unterhaltshereinbringung beim primär Unterhaltspflichtigen, rechtfertigen die Inanspruchnahme der sekundär unterhaltspflichtigen Großeltern nicht, das Kind kann Leistungen nach dem UVG beziehen. Denn es fehlt dazu ein entsprechender Vorbehalt in § 4 UVG. Entscheidungstexte 1 Ob 531/95 ... mehr lesen...
Begründung: Am 23.8.1994 beantragte der Minderjährige die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG, benannte als Unterhaltsschuldner seinen in Italien wohnhaften Vater, und führte aus, daß ihm aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichtes vom 28.12.1992 (GZ P 36/92-21) ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von S 3.500,-- zustehe. Die aufgrund des genannten Unterhaltstitels zu führende Exekution scheine besonders deshalb aussichtslos, weil im Inland ein Drittschuldn... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der das Gesetz ganz allgemein beherrschende Grundsatz, Vorschussleistungen aus öffentlichen Mitteln nur an die Stelle der vom Unterhaltsschuldner konkret zu erbringenden, wenn auch betraglich noch nicht feststehenden Leistungen treten zu lassen, findet auch im § 4 Z 2 UVG seinen Ausdruck. Entscheidungstexte 1 Ob 643/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 6... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Eine Unterhaltsfestsetzung ist dann als mißlungen anzusehen, wenn der darauf gerichtete Antrag aus in der Person des Unterhaltsschuldners gelegenen
Gründe: trotz Vorliegens der materiellen Erfolgsvoraussetzungen nicht in einer dem Unterhaltszweck angemessenen Zeit zum Erfolg führt oder ein entsprechender Antrag bloß deshalb unterbleibt, weil er aus in der Person des Unterhaltsschuldners gelegenen Gründen nach objektiv... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 17.10.1990 gewährte das Erstgericht auf der Grundlage bestehender Titel gegen den Vater als Unterhaltsschuldner gemäß § 3 und § 4 Z 1 UVG für den Zeitraum 1.10.1990 bis 30.9.1993 dem mj. Oliver einen Unterhaltsvorschuß von S 1.250,-- (ON 46), der mj. Sarah dagegen einen solchen von S 1.000,-- (ON 47). Mit Beschlüssen vom 17.10.1990 gewährte das Erstgericht auf der Grundlage bestehender Titel gegen den Vater als Unterhaltsschuldner gemäß Paragraph 3... mehr lesen...