Begründung: Die Minderjährige ist philippinische Staatsangehörige und lebt mit ihrer (obsorgeberechtigten) Mutter in Österreich. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 25. 2. 2002, GZ 1 C 47/02d-11, wurde der ebenfalls in Österreich wohnhafte Pensionist Josef G***** als außerehelicher Vater der Minderjährigen festgestellt und zu einer Unterhaltszahlung von EUR 172,-- monatlich ab 23. 12. 2000 an die Minderjährige verpflichtet. Die Minderjährige, vertreten durch die Bezirkshaupt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Pflegebefohlenen wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 3. 6. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 3.500 S (= 254,35 EUR) ab 1. 1. 1998 verpflichtet. Am 15. 1. 2003 beantragte die damals noch minderjährige Pflegebefohlene die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe des Unterhaltstitels gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG. Hiebei wurde als Wohnanschrift des Vaters ein Objekt in Teneriffa bekanntgegeben. Vorgebracht wurde, es sei damit zu re... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 4 gültig von 01.01.1988 bis 31.12.2004 z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt mit Beschluss vom 3. Februar 1995 den einkommenslosen Unterhaltsschuldner nach dem Grundsatz der "Anspannung" zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je ATS 1.800,-- an die beiden Kinder. Vom Erstgericht wurden den beiden Minderjährigen für die Zeit vom 1. April 2003 bis 31. März 2006 jeweils Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 2 UVG von monatlich EUR 130,81 gewährt. Vom Erstgericht wurden den beiden Minderjährigen für die Zeit vom 1. April 2... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 4 gültig von 01.01.1988 bis 31.12.2004 z... mehr lesen...
Begründung: Das eheliche Kind und seine Eltern sind italienische Staatsbürger. Der Vater ist unbekannten Aufenthaltes. Für ihn wurde ein Abwesenheitskurator bestellt. Das Kind und die Mutter wohnen in Wien. Über Antrag des Kindes wurde der Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 11. 2002 zu einem vorläufigen monatlichen Unterhalt von 123,60 EUR verpflichtet. Der Unterhaltssachwalter beantragte mit dem am 14. 1. 2003 beim Erstgericht eingelangten Antrag, auf Grund der einstweili... mehr lesen...
Begründung: Die 1992 und 1995 geborenen Kinder sind österreichische Staatsbürger und leben mit ihrer Mutter in Österreich. Gegen den ehelichen Vater - die Ehe der Eltern ist geschieden - ist in der Schweiz ein Strafverfahren anhängig, er wurde dort am 3. 4. 2000 in Untersuchungshaft genommen und hat eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erwarten. Unter Hinweis auf die über den Vater in der Schweiz verhängte Untersuchungshaft und die zu erwartende Freiheitsstrafe (der Staatsanwalt h... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1 litfVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art3 UVG §4 Z2 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. 2. 1996 geborene Alexandra und der am 7. 5. 1998 geborene Karl sind wie ihre eheliche Mutter schwedische Staatsangehörige. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Familiengerichtes in Famagusta (Zypern) vom 7. 2. 2001 geschieden. Obsorgeberechtigt ist die Mutter. Sie hält sich nach eigenen Angaben seit 2. 11. 2001 mit den Kindern in Österreich auf. Einer versicherungspflichtigen Tätigkeit geht die Mutter nicht nach. Am 3. 6. 2002 forderte die Mutter vom Vat... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1 litfVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art3 UVG §4 Z2 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009... mehr lesen...
Begründung: Die am 4. 3. 1996 geborene mj Shantel ist österreichische Staatsbürgerin und entstammt der nach der Aktenlage noch aufrechten Ehe ihrer aus Jamaika stammenden Mutter, welche mit dem Mädchen zunächst in ihrer Heimat Jamaika verbrachte (ON 46) und derzeit (offenbar) in Großbritannien lebt (ON 49). Der Vater ist Österreicher, er lebt derzeit (offenbar immer noch: Gendarmeriebericht ON 81) in Brasilien. Aus diesem Grunde wurde für ihn bereits mit Beschluss vom 18. 9. 2001... mehr lesen...
Begründung: Die mj Antragsteller sind eheliche Kinder der Carola und des Dr. Helmut S*****. Alle vier sind deutsche Staatsbürger. Der Vater befindet sich seit Oktober 2002 in der Bundesrepublik Deutschland in Haft, die Kinder sind in Pflege und Erziehung der Mutter in Österreich. Am 15. 1. 2003 stellte die Mutter als Vertreterin der Kinder den Antrag, den beiden Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse in der gesetzlichen Höhe zu gewähren. Eine Festsetzung des Unterhaltsbeitrages im S... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 4. 1999 geborene Julia ist die uneheliche Tochter einer österreichischen Mutter, der auch die Obsorge zukommt, sowie eines in Slowenien wohnhaften und beschäftigten Vaters, der seine Vaterschaft bereits am 12. 5. 1999 anerkannt hat. Das Kind lebt bei seiner Mutter in Salzburg und wird im Unterhaltsverfahren vom zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten. Der Vater verpflichtete sich am 21. 2. 2000 vor dem Jugendwohlfahrtsträger laut - später auch pflegscha... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsberechtigte beantragte, ihr Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG (sogenannte "Haftvorschüsse") für die Zeit vom 1. März 2002 bis 28. Februar 2005 zu gewähren. Der Vater könne seine Unterhaltspflicht nicht erfüllen, weil er sich seit Jänner 2002 in Untersuchungshaft in Luxemburg befinde. Zwar sei nach dem Gesetzeswortlaut des UVG die Gewährung von Haftvorschüssen nur dann vorgesehen, wenn dem Unterhaltsschuldner aufgrund einer Anordnung in einem strafge... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art42EGV Maastricht Art51Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art4 Abs1 lith UVG §4 Z3 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsberechtigten beantragten zuletzt, ihnen Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG (sogenannte "Haftvorschüsse") für die Zeit vom 1. 3. 2002 bis 31. 5. 2002 (ON 5) zu gewähren. Der Vater Kemal Y***** habe sich von November 2001 bis zum 23. 5. 2002 in Deutschland wegen Verdachts der Schlepperei in Haft befunden. Zwar sei nach dem Gesetzeswortlaut die Gewährung von Haftvorschüssen davon abhängig, dass dem Unterhaltsschuldner auf Grund einer Anordnung in einem ... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art42EGV Maastricht Art51Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art4 Abs1 lith UVG §4 Z3 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater war zuletzt aufgrund des Beschlusses vom 29. 1. 1993 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 800 S (58,14 EUR) verpflichtet. Er war seit 1980 als Hilfsarbeiter in Österreich tätig, zuletzt nur teilzeitbeschäftigt und befand sich ab 10. 3. 1993 in Haft. Nach seiner Entlassung (20. 6. 2001) wurde er am 21. 6. 2001 in die Türkei abgeschoben und ist seither unbekannten Aufenthalts. Am 26. 4. 2002 stellte der Unterhaltssachwalter den Antrag auf Gew... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen ist geschieden. Die Kinder befinden sich in Obsorge ihrer Mutter. Mit Vergleich vom 24. 2. 1998 verpflichtete sich der Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 4.250 für Sonja und von S 3.750 für Julia. Dieser Unterhaltsvereinbarung lag ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen des Vaters von etwa S 25.000 zugrunde. Am 6. 12. 2001 wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Der Betrieb des Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist - ebenso wie seine Eltern - deutscher Staatsbürger. Er lebt mit seiner (obsorgeberechtigten) Mutter in Österreich. Der Vater, der in Deutschland lebt, ist aufgrund der vor dem Jugendamt Rhein - Neckar - Kreis, 6900 Heidelberg, abgegebenen Unterhaltsverpflichtungserklärung vom 9. 1. 1991 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen in der Höhe von EUR 242,65 bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Minderjährigen und zu solchen in Höhe von EUR 289,45 vom 13. ... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177 UVG §4 Z3 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 4 gültig v... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt: Der minderjährige Antragsteller Nils Laurin E*****, geboren 22. 4. 1992 ist unehelicher Sohn des deutschen Staatsangehörigen Ingo E*****. Das Kind ist österreichischer Staatsbürger und lebt im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter in Wien. Der Vater - er hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt gleichfalls in Österreich begründet - wurde am 7. 6. 2000 in Österreich in Untersuchungshaft genommen. Dem Kind wurde darauf beginnend mit 1. 6. 2000 bis 31. 5. 2... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177 UVG §4 Z3 UVG § 4 heute UVG § 4 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 4 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 4 gültig v... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 12. 7. 2000 - kundgemacht am 19. 7. 2000 - wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 22. 10. 1997 hatte das Landesgericht St. Pölten als Rekursgericht u. a. den einstweiligen Unterhalt des Minderjährigen Max, geboren am 26. 4. 1991, mit 6.075 S monatlich ab 3. 7. 1997 festgesetzt (ON 33). Auf dessen Grundlage beantragte der Minderjährige am 12. 7. 2001 Unterhaltsvorschüsse von 6.0... mehr lesen...
Norm: UVG §3 UVG §4 UVG §18 UVG § 3 heute UVG § 3 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 3 gültig von 01.03.1992 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 UVG § 4 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichts vom 20. 1. 1997 (ON 69) zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 6.500 S für Philipp und 5.500 S für Lisa verpflichtet. Der Unterhaltsbemessung lag ein monatliches Einkommen von rund 44.000 S im Jahr 1994 bis Anfang 1995 und von rund 50.000 S im Jahr 1996 zugrunde. Bis 30. 6. 1997 war der Vater auch für seine geschiedene Gattin sorgepflichtig. Nach einer befristeten Enthebung des Vaters von seiner Unterhaltspfli... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige, ihre in Athen geborene Mutter und ihr unehelicher Vater sind österreichische Staatsbürger. Die allein obsorgeberechtigte Mutter verlegte gemeinsam mit dem Kind ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Dezember 1999 nach Griechenland; dort hat das Kind seither seinen ständigen Wohnsitz. Der Vater hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 27. Dezember 2000 stellte das Erstgericht den der Minderjährigen mit Beschluss v... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 30. 8. 1999 wurden die der Minderjährigen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 2.400 ab 30. 6. 1998 (rückwirkend) eingestellt, weil die Minderjährige (die wie ihre Mutter und ihr in Österreich wohnhafter außerehelicher Vater die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt) mit ihrer Mutter seit 29. 6. 1998 nicht mehr in Österreich, sondern in Deutschland wohnt; die von § 2 Abs 1 UVG für die Unterhaltsv... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährigen Sivan Sarah, die wie ihre Mutter österreichische Staatsbürgerin ist, wurden zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 16. 4. 1999 gemäß §§ 3, 4 Z 1 und 18 UVG monatliche Unterhaltsvorschüsse von S 2.000,-- bis 31. 1. 2002 bewilligt. Mit Beschluss vom 31. 8. 2001 stellte das Erstgericht die Unterhaltsvorschüsse mit Ablauf des Monates Mai 2001 mit der
Begründung: ein, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes befinde sich laut Angaben der Mutt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen ist aufgrund eines Urteiles des Bezirksgerichtes Favoriten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.200 verpflichtet. Das Kind beantragte am 16. 5. 2001 die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse von S 2.200 und berief sich auf die Aussichtslosigkeit einer Exekutionsführung, weil der unterhaltspflichtige Vater nur geringfügig beschäftigt sei. Angeschlossen war eine Auskunft des Magistrates der Stadt Wien aus der sich ergibt, da... mehr lesen...