RS OGH 2002/5/16 6Ob105/02p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2002
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Norm

UVG §3
UVG §4
UVG §18

Rechtssatz

Vorschüsse, die ursprünglich nach § 4 Z 1 UVG (Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung) gewährt wurden, können auch dann weiter gewährt werden, wenn sie jetzt auf die Erfolglosigkeit einer zwischenzeitig versuchten Exekution im Sinne des §3 Z2 UVG gestützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116573

Dokumentnummer

JJR_20020516_OGH0002_0060OB00105_02P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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