Begründung: Die beiden Parteien haben am 19. Mai 1972 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen drei Kinder, Simone (17. Jänner 1973), Rebekka (29. September 1975) und Peter (21. Juni 1977). Die Ehe der beiden Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. März 1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners unter gleichzeitiger Feststellung eines gleichteiligen Mitverschuldens der Antragstellerin geschieden. Der vom Antragsgegner gegen dieses Urteil erhobenen Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile verlobten sich im Jahre 1960 und schlossen am 30.5.1964 die Ehe, die mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28.1.1983, 5 Cg 221/79, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden der Ehegatten geschieden wurde. Anfang 1961 erwarb die Antragstellerin 84/1553-Anteile an der EZ 32 KG Neulerchenfeld, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.7 im Hause Wien 16, Gaullachergasse 47, verbunden ist. Von der zu leistenden Anzahlung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 13. November 1984 mit dem Ausspruch geschieden, daß das Alleinverschulden den Antragsgegner trifft. Die Antragstellerin beantragt, ihr an der bisherigen Ehewohnung, dem im Eigentum des Antragsgegners stehenden Haus in Köflach, ein unentgeltliches Wohnungsrecht einzuräumen (weitere Anträge sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens). Der Antragsgegner sprach sich gegen die Einräumung eines solchen Wohnungsrechtes aus, wobei... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 7.5.1982 geheiratet. Ihre kinderlos gebliebene Ehe wurde mit dem seit 24.11.1983 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 142 KG Mühlleiten im Ausmaß von 684 m 2 mit einem Einfamilienhaus, das als Ehewohnung diente. Die Liegenschaft wurde bereits im Jahre 1973 von den damals noch nicht verheirateten Parteien... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller hatten schon vor der Eheschließung von den Eltern des Erstantragstellers das "Haslinger-Gut" EZ 83 KG Unterweitersdorf übergeben erhalten. Sie errichteten auf der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft während ihrer Ehe ein neues, nicht ganz fertig gestelltes Wohnhaus, das ihnen als Ehewohnung diente. Der Erstantragsteller wohnt in diesem Wohnhaus, ist Postbeamter und bewirtschaftet (im Nebenerwerb) derzeit die Landwirtschaft. Die Zw... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 18. August 1962 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 28. Dezember 1984, 12 Cg 351/83, gemäß § 55 Abs. 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Mann das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Tatsächlich hat der Antragsteller bereits im August 1977 den gemeinsamen Haushalt verlassen. Bis dahin diente als Ehewohnung ein Haus auf der Liegenschaft EZ 177 KG Waisenegg, das während ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §83 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 3... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §90 Abs1 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 b... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 25.November 1972 die Ehe. Damals war der Antragsteller bereits Nutzungsberechtigter einer von ihm voll möblierten Genossenschaftswohnung in Eisenstadt, Georgistraße 27. Diese Wohnung wurde in der Folge als Ehewohnung benutzt. Die Antragsgegnerin war bis Mai 1973 berufstätig. Von diesem Zeitpunkt an führte sie bis 31.Juli 1982 mit kurzen Zeiträumen geringfügiger Beschäftigungen ausschließlich den ehelichen Haushalt. Mit Mietvertrag vom 11.De... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 30. Jänner 1980 - die Zustellung an den Vertreter des Antragstellers erfolgte am 24. April 1980 - wurde die zwischen den Streitteilen am 16. März 1977 geschlossene Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Mit dem am 17. April 1981 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller, ihm die Ehewohnung in Wien 19., Peter Jordan-Straße 17, zuzuweisen, die Mietrechte an dieser Wohnung von der Antragsgegneri... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. August 1966 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. Jänner 1982, 14 Cg 264/81, rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Aus der Ehe entstammt eine 18jährige Tochter. Mit Vertrag vom 13. Juli 1966 hatte der Antragsgegner die Liegenschaft EZ 198 KG Mantscha gekauft, auf der in der Folge aus Mitteln des Antragsgegners ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Im J... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 10.11.1982 wurde die am 20.7.1957 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Am 15.4.1983 stellte der Antragsteller den Antrag, das eheliche Gebrauchsvermögen dahin aufzuteilen, daß die Antragsgegnerin Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1743 KG Wetzelsdorf mit dem Haus Steinäckerstraße 1 samt den noch im Haus befindlichen Fahrnissen bleibe bzw. werde und dem Antragsteller eine Ausgleichszahlung ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs2 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 EheG §81 Abs2 EheG §82 Abs2 ABGB § 785 heute ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 E... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1 EheG §82 Abs2 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934 EheG §82 Abs2 EheG §83 ABGB § 934 heute ABGB § 934 gültig ab 01.01.1812 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des KG R i. I vom 2. 4. 1980 geschieden. Ein überwiegendes Verschulden eines der beiden Ehegatten wurde nicht ausgesprochen. Am 23. 3. 1981 stellte die Gattin den Antrag auf gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei dem Teilungsverfahren die eheliche Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 989 KG M errichteten Wohnhaus, das den Parteien je zur Hälfte gehörige Grundstück EZ 1552 KG M mit dem dar... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1 Z1 EheG §82 Abs2EheG idF EheRÄG 1999 §82 Abs2 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geänd... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §83 Abs1 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 b... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §83 Abs1 Satz2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §85 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 3... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2 EheG §82 Abs2 EheG §87 ff EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Die am 9. Dezember 1950 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. März 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG unter Ausspruch des alleinigen Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die am 9. Dezember 1950 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. März 1979 gemäß Paragraph 55, Absatz 3, EheG unter Ausspruch des alleinigen Ve... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2 EheG §82 Abs2 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG idF EheRÄG 1999 §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig v... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...